(sda) Kampfflugzeuge: National- und Ständerat haben dem Kauf neuer Kampfflugzeuge für bis zu 6 Milliarden Franken zugestimmt. Sie haben am Donnerstag dem Vorschlag der Einigungskonferenz zugestimmt, der Planungsbeschluss ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Umstritten war zuletzt noch, welcher Anteil des Vertragsvolumens durch Aufträge in der Schweiz kompensiert werden muss. Die Räte haben 60 Prozent beschlossen, was dem Antrag des Bundesrats und den Beschlüssen des Nationalrats entspricht. Der Ständerat hatte für 80 Prozent gekämpft. Im Gegenzug konnte er im Planungsbeschluss eine Liste jener rüstungsfremden Industrien verankern, die ebenfalls von Gegengeschäften profitieren können. Gegen den Kampfjet-Kauf kann das Referendum ergriffen werden, die Abstimmung würde voraussichtlich Ende September stattfinden.

Handel: Das Parlament stimmt dem Freihandelsabkommen mit Indonesien zu. Als Zweitrat hat der Ständerat das Abkommen mit 34 zu 6 Stimmen gutgeheissen. Dieses betrifft auch Palmöl. Die kleine Kammer folgte dem Antrag ihrer Aussenpolitischen Kommission. Indonesien sei für die Schweiz ein potenziell bedeutender Handelspartner, insbesondere angesichts der sehr guten Wachstumsaussichten für Südostasiens Wirtschaft, hatte diese ihren Antrag begründet. Das Abkommen sieht fünf Teilkontingente für Palmölprodukte vor. Vorgaben zur Einfuhr sollen garantieren, dass die Rückverfolgbarkeit bis zum Hersteller garantiert ist. Die erreichten Vereinbarungen zum Palmöl seien sehr befriedigend, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.

Arbeitslosenversicherung: Angestellte müssen während des Bezugs von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung keine Zwischenbeschäftigung mehr suchen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Gesetzesänderung zugestimmt. Die kleine Kammer hiess die Vorlage einstimmig gut. Kurz diskutiert wurden einzig die neuen Kriterien zur Verlängerung der Höchstbezugsdauer. Der Ständerat folgte schliesslich auch in diesem Punkt den Anträgen des Bundesrats und des Nationalrats. Neu im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung verankert hat der Ständerat eine Bestimmung, die es Kantonen weiterhin erlaubt, die Informationssysteme des Bundes gegen Entschädigung der Kosten zu benutzen. Wegen dieser Differenz geht die Vorlage nun noch einmal an den Nationalrat.

Arbeit: Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge sollen kantonalen Bestimmungen nicht vorgehen. Das hat der Ständerat entschieden. Damit bleibt der "kantonale Flickenteppich" bei den Mindestlöhnen vorerst bestehen. Die kleine Kammer hat eine Motion von alt Ständerat Isidor Baumann (CVP/UR) mit 24 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Auslöser für die Motion war ein Bundesgerichtsurteil zum Mindestlohn im Kanton Neuenburg. Das Gericht war zum Schluss gekommen, dass die gesetzliche Festlegung eines minimalen Stundenlohns von 20 Franken zulässig ist. Die Gegnerinnen und Gegner der Motionen sahen keinen Grund für einen Vorrang allgemeinverbindlich erklärter GAV. Wenn die Sozialpartner mit dem GAV nicht mehr zufrieden seien, könnten sie ihn kündigen, argumentierte Christian Levrat (SP/FR).

Beschaffungsrecht: Der Ständerat hat beim Bundesrat weitere Abklärungen zu Vergaben in sogenannt geschlossenen Märkten bestellt. Erst danach will er über eine Motion aus dem Nationalrat entscheiden, die Anpassungen im Binnenmarktgesetz verlangt mit dem Ziel, das Ausschreibungsverfahren zu stärken. Angenommen hat der Ständerat aber ein Postulat seiner Wirtschaftskommission, das weitere Abklärungen zu der Frage fordert. Die im Nationalrat 2017 angenommene Motion aus der FDP-Fraktion bleibt sistiert, bis der zweite Bericht des Bundesrats vorliegt.

Direktzahlungen: Der Ständerat ist der Ansicht, dass bei Kürzungen der Direktzahlungen genügend Spielraum besteht für verhältnismässige Massnahmen. Er hat eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die eine Lockerung der Bestimmungen verlangt. Die kleine Kammer folgte nun aber ihrer Wirtschaftskommission. Mit den Anpassungen, die der Bundesrat 2017 an den Kürzungsbestimmungen vorgenommen habe, sei das Anliegen erfüllt, hatte die WAK den Ablehnungsantrag begründet. Der Nationalrat hatte die Motion im März angenommen. Der Bundesrat hatte sie ebenfalls zur Ablehnung empfohlen. Nun ist das Geschäft erledigt.

Bildung Und Forschung: Der Ständerat ist der Ansicht, dass die heutige Berichterstattung genügt, um zu ersehen, wie die für den Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) gesprochenen Gelder verwendet werden und welche Wirkung sie haben. Er lehnte deshalb auf Antrag seiner Finanzkommission eine Motion aus dem Nationalrat ab, die mit der BFI-Botschaft 2021-2024 die Einführung einer zusätzlichen jährlichen Berichterstattung an die Räte verlangte. Eine solche würde nach Ansicht der Kommission administrativen Aufwand verursachen und den Personalbedarf erhöhen. Die Motion stammte von der Finanzkommission des Nationalrates; der Bundesrat hatte sie zur Ablehnung empfohlen. Das Geschäft ist nun vom Tisch.

Forschung: Die Schweiz verfügt über naturwissenschaftliche Sammlungen im Umfang von rund 61 Millionen Objekten. Diese Tiere, Pflanzen, Pilze, Steine, Knochen, Bodenproben und Versteinerungen sollen mit Hilfe des Bundes zu Gunsten der Schweizer Forschung digitalisiert werden. Der Ständerat hat ein Postulat von Hannes Germann (SVP/SH) mit diesem Anliegen einstimmig an den Bundesrat überwiesen. Dieser muss nun die Aufnahme der Digitalisierung naturwissenschaftlicher Sammlungen in die BFI-Botschaft 2021-2024 prüfen. Der Bund solle im Sinne einer "subsidiären Unterstützungsleistung" die Digitalisierung der Sammlungen vorantreiben. Für den Bundesrat besteht dagegen keine direkte Zuständigkeit des Bundes.

Landwirtschaft: Die Vorgabe, wie viel Gras und Heu an das Vieh verfüttert werden darf, bleibt so wie heute. Der Ständerat will das Programm für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion nicht flexibler handhaben. Er hat eine vom Nationalrat angenommene Motion von Markus Hausammann (SVP/TG) mit 32 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Ständerat Stefan Engler (CVP/GR) hielt im Namen der Kommissionsmehrheit fest, dass sich die geltenden Massnahmen gemäss einem Agroscope-Bericht aus dem Jahr 2017 bewährt hätten. Zudem werde die Beschränkung des Einsatzes von betriebseigenem Silomais, wie es der Motionär fordere, im Rahmen der Agrarpolitik 22+ aufgehoben.

Petitionen: Der Ständerat hat sieben Petitionen stillschweigend abgelehnt. Zwei forderten ein Pelzimportverbot in der Schweiz. Ein solches wäre rechtlich und praktisch nur schwer umzusetzen, argumentierte die vorberatende Kommission einstimmig. Auch die Einrichtung einer vom Bund geführten Kontrollinstanz für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) erachtet die kleine Kammer als nicht zielführend. Gleiches gilt für ein generelles Besuchsrecht für Grosseltern, die ihre Enkelkinder bei Streit- oder Scheidungsfällen nur noch selten zu Gesicht bekommen. Drei weitere Petitionen zu anderen Themen wurden ebenfalls verworfen.

Gesundheit: Die Frist für die Behandlung der Pflegeinitiative im Parlament ist um ein Jahr verlängert worden, bis zum 7. Mai 2021. Der Ständerat tat dies als Zweitrat, nachdem der Nationalrat in der laufenden Session einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative genehmigt hat, über den der Ständerat nun ebenfalls zu befinden hat. Der Gegenvorschlag enthält mehr Kompetenzen für Pflegende bei der Abrechnung ihrer Leistungen mit den Krankenkassen sowie eine Ausbildungsoffensive in der Pflege.

Traktanden des Ständerats für Freitag, 20. Dezember, 08:15 bis 08:30:

Bern Schlussabstimmungen