(sda) Die Schweiz soll dem Abkommen des Europarats zur Bekämpfung des Organhandels beitreten. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat das Abkommen genehmigt und den zur Umsetzung nötigen Gesetzesänderungen zugestimmt.

Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. Das Schweizer Recht verbietet im Rahmen des Transplantationsgesetzes, für die Spende eines Organs Geld zu bezahlen oder anzunehmen sowie mit Organen zu handeln.

Allerdings untersagt das Gesetz den Organhandel nur, wenn er in der Schweiz oder von der Schweiz aus erfolgt. In Zukunft sollen Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, verfolgt werden können, wenn sie im Ausland Organhandelsdelikte begangen haben.

Das Abkommen sieht ausserdem vor, alle Taten in Zusammenhang mit Organhandel unter Strafe zu stellen. Dazu gehören die Rekrutierung von Spenderinnen und Spendern, die Organentnahme oder die Transplantation. Die Opfer sollen besser geschützt und die internationale Zusammenarbeit soll erleichtert werden.

Die Schweiz hatte sich an der Ausarbeitung des Abkommens beteiligt und dieses am 10. November 2016 unterzeichnet. Im Nationalrat hatte sich die SVP gegen das Abkommen gestellt. Im Ständerat gab es zwei Gegenstimmen, ebenfalls aus der SVP-Fraktion.