Der Ständerat folgte am Montag in der Differenzbereinigung stillschweigend dem einstimmigen Antrag seiner Sozialkommission. Der Nationalrat dagegen möchte den Begriff im Rahmen der IV-Revision durch "Zusatzrente für Eltern" ersetzen. Er ist nun wieder am Zug.
Der Begriff "Kinderrente" sei seit Jahrzehnten gebräuchlich, sagte Erich Ettlin (CVP/OW) namens der Sozialkommission. Auch in der Gesetzgebung zur AHV und zur zweiten Säule werde der Begriff gebraucht; eine Anpassung wäre aufwendig. Dennoch wollte die SGK dem Nationalrat eine Brücke bauen, wie Ettlin ausführte.
Der Begriff "Kinderrente" und weitere Begriffe im Gesetz über die Invalidenversicherung, die "abwertenden Charakter" haben oder überholt sind, will der Ständerat überprüfen, bei Bedarf anpassen und in der Sozialversicherungsgesetzgebung übernehmen.
Er nahm dazu ein Postulat seiner Sozialkommission an. Sozialminister Alain Berset erklärte sich mit dem Anliegen einverstanden.
Die Bezeichnung der Rente für die Kinder von IV-Bezügerinnen und -Bezügern ist die letzte Differenz zwischen National- und Ständerat zur IV-Revision. Eine Senkung der Kinderrente, die der Nationalrat zunächst angestrebt hatte, steht nicht mehr zur Diskussion.