(sda) Mutterschaft: Wenn ein krankes Baby nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben muss, soll die Mutter länger Mutterschaftsentschädigung erhalten. Der Ständerat hat am Montag einer entsprechenden Änderung des Erwerbsersatzgesetzes zugestimmt. Damit würde die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung um maximal 56 Tage auf höchstens 154 Tage verlängert. Der Bundesrat schätzt die Mehrkosten auf rund 6 Millionen Franken. Nun ist der Nationalrat am Zug.

Nutztiere: Die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Tierverkehrsdatenbank wird im Tierseuchengesetz verankert. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Revision des Tierseuchengesetzes gutgeheissen, mit 42 zu 1 Stimme. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung. Um Tierseuchen vorzubeugen und zu bekämpfen, führt die Identitas AG im Auftrag des Bundes die Kontrolle des Tierverkehrs durch und wird dies weiterhin tun. Der Bund hält seit 2002 51 Prozent des Aktienkapitals an der Firma. Die übrigen Aktien sind auf 16 Organisationen aus der Vieh- und Fleischbranche verteilt. Das Tierseuchengesetz wurde zudem punktuell angepasst. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.

Organhandel: Die Schweiz soll dem Abkommen des Europarats zur Bekämpfung des Organhandels beitreten. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat das Abkommen genehmigt und den zur Umsetzung nötigen Gesetzesänderungen zugestimmt. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. Allerdings untersagt das Gesetz den Organhandel heute nur dann, wenn er in der Schweiz oder von der Schweiz aus erfolgt. In Zukunft sollen Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, verfolgt werden können, wenn sie im Ausland Organhandelsdelikte begangen haben. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Invalidenversicherung: Die Rente, die IV-Bezügerinnen und -Bezüger für ihre Kinder erhalten, soll weiterhin "Kinderrente" heissen. So will es der Ständerat, und er hält in der Beratung der IV-Revision an dieser Differenz zum Nationalrat fest. Der Ständerat folgte in der Differenzbereinigung stillschweigend dem einstimmigen Antrag seiner Sozialkommission. Der Nationalrat dagegen möchte den Begriff im Rahmen der IV-Revision durch "Zusatzrente für Eltern" ersetzen. Er ist nun wieder am Zug. Der Ständerat will allerdings Begriffe in der Gesetzgebung zur Invalidenversicherung (IV) überprüfen, gegebenenfalls modernisieren und in das Sozialversicherungsrecht übernehmen. Er nahm dazu ein Postulat an.

Die Traktanden des Ständerates für Dienstag, 3. März (08:15 bis 13:00):

Bern Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (17.043)
Einführung automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/21 (19.033)
Motion "für stabilere Einkommen in der Landwirtschaft" (19.4382)
"Ja zum Verhüllungsverbot", Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag, Differenzen (19.023)