(sda) Bei Anpassungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes haben sich die Räte über eine letzte Differenz noch nicht geeinigt. Es geht um die Bestimmung, die es Kantonen weiterhin erlaubt, die Informationssysteme des Bundes gegen Entschädigung der Kosten zu benutzen.

Der Nationalrat möchte davon nichts wissen. Oppositionslos strich er am Dienstag die vom Ständerat in die Vorlage aufgenommene Bestimmung wieder. Nun ist wieder die kleine Kammer am Zug.

Der Nationalrat folgte seiner Wirtschaftskommission (WAK), die eine Sonderlösung für Kantone, die das Projekt für die Erneuerung des Auszahlungssystems gefährden, für unnötig hielt. Markus Ritter (CVP/SG) sagte namens der WAK, dass sich 23 Kantone in einer Umfrage der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) für den Verzicht des eingefügten Artikels ausgesprochen hätten.

Auch der Bundesrat empfiehlt den Weg des Nationalrates. Über das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) werde versucht, mit den zwei oder drei betroffenen Kantonen eine Lösung zu suchen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin.

Mit der Gesetzesrevision erhält die Regierung künftig mehr Spielraum beim Entscheid, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung zu verlängern. Eine andauernde erhebliche Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung mehr. Zudem kann die Höchstbezugsdauer nicht nur in besonders hart betroffene Regionen und Branchen verlängert werden.