(sda) Bei der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes zeichnet sich noch keine Einigung ab. Der Ständerat hält in den meisten umstrittenen Punkten an seinen früheren Entscheiden fest.

So hatte der Nationalrat beschlossen, dass der Versicherer den Vertrag nach Ablauf von zwei Jahren nicht mehr mit der Begründung kündigen kann, dass der Versicherte ein Risiko verschwiegen oder falsch angegeben habe. Der Ständerat lehnt eine solche Begrenzung ab. Frist ab. Er sprach sich auch gegen die Nachhaftung in der Krankenzusatzversicherung aus. Seine Wirtschaftskommission war der Auffassung, dass eine solche nur schwer umsetzbar sei.

Mit knapper Mehrheit hat der Ständerat zudem daran festgehalten, dass geschädigte Dritte nicht generell ein direktes Forderungsrecht gegenüber der Versicherung haben sollen. Geschädigte sollen sich nur dann direkt an die Versicherung wenden können, wenn der Schadenverursacher zahlungsunfähig ist oder nicht mehr belangt werden kann.

Auch an der Pflicht des Versicherers, über die Kosten zu informieren, die mit einem Rückkauf einer Lebensversicherung durch den Versicherten verbunden sind, will der Ständerat grundsätzlich festhalten. Allerdings soll der Versicherer nicht über Franken und Rappen, sondern nur über die "wesentlichen Kostenarten" informieren müssen. Grund dafür ist, dass die genauen Kosten bei Abschluss des Vertrages noch nicht bekannt sein dürften.

Dem Nationalrat gefolgt ist der Ständerat bei der obligatorischen Haftpflichtversicherung: Die geschädigte Person soll auch dann von der Versicherung entschädigt werden, wenn die schadensverursachende Person die Prämie nicht bezahlt hat. Laut Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO) geht es vor allem um selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer wie etwa Anwälte und Ärzte. Da könnten Schäden in Millionenhöhe entstehen, gab Bischof zu bedenken.

Im Strassenverkehr, wo der Fall am häufigsten auftritt, ist die Frage ausdrücklich im Spezialgesetz geregelt. Eine Minderheit lehnte die Versicherungsdeckung trotz unbezahlter Prämien ab. In Bereichen mit hohem Risikopotenzial habe der Gesetzgeber das bereits geregelt, sagte Martin Schmid (FDP/GR).

Die Vorlage geht nun noch einmal an den Nationalrat. Können die verbleibenden Differenzen nicht in der letzten Beratungsrunde ausgeräumt werden, muss die Einigungskonferenz ans Werk.