Gemäss Kommissionssprecher Andrea Caroni (FDP/AR) soll im Ausländer- und Integrationsgesetz ergänzt werden, dass bei kantonalen Integrationsprogrammen, die vom Bund gefördert werden, den besonderen Anliegen von Frauen, Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen wird. Der Rat stimmte dieser Ergänzung mit 34 Ja und 7 Nein Stimmen zu.
Der Nationalrat hatte sich bei seiner Version noch auf die Frauen beschränkt, während der Ständerat die Ergänzung auf Kinder und Jugendlichen ausgeweitet hat. Aus diesem Grund geht das Geschäft noch einmal an den Nationalrat.
Angenommen hat der Ständerat zudem eine Ergänzung im Gleichstellungsgesetz. Darin sollen auch Förderprogramme ermöglicht werden, welche die Gleichstellung von Frau und Mann auch ausserhalb des Erwerbslebens verbessern. Der Rat stimmte mit 31 Ja 7 Nein bei 3 Enthaltungen dafür.
Schliesslich wird im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe ebenfalls vorgesehen werden, dass die Situation der Frauen verbessert werden soll. Das Votum fiel mit 31 Ja bei 6 Nein bei 4 Enthaltungen aus.
Sachgerechte Ergänzungen
Justizministerin Karin Keller-Sutter unterstützte die Ergänzungen. Bei der Gesichtsverhüllung gehe es auch um die Gleichstellungsthematik. Die Frage sei, was es brauche, damit eine Frau ihr Leben selbstbestimmt führen könne. Es sei sachgerecht, dass diese Instrumente im indirekten Gegenvorschlag aufgenommen würden. Werner Salzmann (SVP/BE) wehrte sich vergeblich gegen die Ergänzungen. Diese sind seines Erachtens unnötig und einseitig.
Dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zu Verhüllungsverbot" haben beide Räte bereits zugestimmt. Mit diesem soll die Kompetenz über Verhüllungsverbote bei den Kantonen bleiben. Allerdings sieht er vor, dass alle, die sich im öffentlichen Verkehr oder bei Behörden identifizieren müssen, die gesetzliche Pflicht haben, das Gesicht zu zeigen.
Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" verlangt derweil, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.
Gegen die Volksinitiative haben sich bereits Ständerat und Bundesrat ausgesprochen. Im Nationalrat steht der Entscheid noch aus. Die Frist für die Behandlung des Volksbegehrens wurde bis Mitte März 2021 verlängert.