Er folgte der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission. Diese hatte argumentiert, dass eine Diskriminierung der Stellensuchenden der IV verhindert werden solle und die verlangte Massnahme dazu beitrage, das inländische Arbeitskräftepotential voll auszuschöpfen.
Der Mechanismus, der zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossen worden sei, schliesse Menschen mit Behinderung, die nicht bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet seien, aus, hatte die frühere Ständerätin Pascale Bruderer (SP/AG) ihre Motion begründet. Sie sollten denselben Zugang erhalten wie alle Arbeitsuchenden.
Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin hatte schon im Ständerat versprochen, dem Anliegen im Rahmen einer laufenden Gesetzesrevision und bei der Zusammenarbeit mit den Kantonen Rechnung zu tragen. Der Ständerat hatte die Motion einstimmig angenommen.