Mit 115 zu 76 beschloss der Nationalrat am Dienstag, auf eine Koppelung mit der Vorlage über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu verzichten. Diese stösst bei den Kantonen auf Widerstand. Das drohe die Zulassungsvorlage zu blockieren, warnte Gesundheitsminister Alain Berset.
Die Mehrheit wollte keine weitere Verzögerung riskieren. Die Zulassungssteuerung dämpfe die Kosten, sie müsse darum so rasch wie möglich in Kraft gesetzt werden, sagte SP-Sprecherin Barbara Gysi (SG).
Svp und FDP versuchten erfolglos, die Verknüpfung der beiden Vorlagen aufrechtzuerhalten. Es gehe um ein Gesamtkonzept, sagte Regine Sauter (FDP/ZH). Mit der Zulassungsvorlage bekämen die Kantone einerseits die Möglichkeit zur Steuerung im ambulanten Bereich. Andererseits würden sie mit der einheitlichen Finanzierung finanziell in die Pflicht genommen.
Thomas de Courten (SVP/BL) warnte davor, dieses Pfand aus der Hand zu geben. Die Kantone würden die einheitliche Finanzierung ohne diesen Anreiz auf die lange Bank schieben. Dann gebe es keine Möglichkeit mehr, die Vorlage vorwärtszubringen.
Kein Zwang für Kantone
Eingelenkt hat der Nationalrat auch bei den Regeln für die Zulassung: Die Kantone sollen selber entscheiden können, ob sie neue Zulassungen von Ärztinnen und Ärzten stoppen, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen. Bisher hatte der Nationalrat daran festgehalten, dass die Kantone dazu verpflichtet sein sollen.
Zwei Differenzen mit dem Ständerat verbleiben noch. So besteht der Nationalrat darauf, den Krankenkassen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung einzuräumen. Gesundheitsminister Berset argumentierte, dass ein solches unnötig sei. Die Kantone hätten selber ein Interesse, die Kosten zu senken.
Die Linke warnte, es handle sich um einen Schritt Richtung Aufhebung des Vertragszwangs. Die Steuerung sei eine Aufgabe von Bund und Kantonen, sie hätten letztlich auch die Verantwortung für die Finanzierung, sagte die Grüne Katharina Prelicz-Huber (ZH).
Unter Aufsicht der Krankenkassen
Nach dem Willen des Nationalrats sollen die Krankenkassen auch über die Wirtschaftlichkeit und Qualität wachen, nachdem der Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat. Damit würden Kompetenzen von der öffentlichen Hand an die Krankenkassen verschoben, warnte Gysi. Für die Mehrheit überwogen jedoch die Vorteile dieser Lösung: Es seien die Kassen, die in laufendem Austausch mit Spitälern und Ärzten seien und auch die Rechnung kontrollierten, sagte Sauter.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Sie soll noch in der laufenden Session zu Ende beraten werden und den bis Mitte 2021 geltenden Ärztestopp ablösen.