(sda) Der Ständerat hält nichts von Gesetzesbestimmungen, um verurteilten pädosexuellen Straftätern den Pass entziehen zu können. Er hat am Mittwoch eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) hatte angeführt, dass im Ausland begangene pädosexuelle Straftaten auch nach schweizerischem Recht strafbar seien. Das hiesige Rechtssystem enthalte zudem bereits Reiseverbote und die Möglichkeit des Passentzuges.

Bei einem laufenden Strafverfahren oder während einer Probezeit könnten schon heute Reisedokumente eingezogen werden, sagte Vizepräsident Mathias Zopfi (Grüne/GL). Auch wenn das Problem ernst genommen werden müsse, sei ein Passentzug nicht in allen Fällen verhältnismässig.

Auch der Bundesrat wollte die Motion nicht annehmen. Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnert an die in den letzten Jahren mehrfach verschärften Strafmassnahmen für Pädophile. Bei bedingten Strafen oder bedingten Entlassungen aus einer Freiheitsstrafe seien Reisebeschränkungen oder das Hinterlegen von Reisedokumenten möglich.

Der Nationalrat wollte mit dem Ausweisentzug verhindern, dass Pädophile ins Ausland reisen, um dort mit Minderjährigen Sex zu haben. Dort profitierten sie von Armut und Korruption, sagte Fabio Regazzi (CVP/TI), der den Vorstoss eingereicht hatte, im Nationalrat. Dieser hatte die Motion mit 86 zu 68 Stimmen bei 21 Enthaltungen angenommen.