Wer sein Haus umbauen lassen will, muss den Bauunternehmen zur Sicherung derer Werklohnforderungen ein gesetzliches Pfandrecht am Grundstück einräumen. Mit dem Bauhandwerkerpfandrecht werden die finanziellen Interessen der Bauunternehmen geschützt.
Aus Sicht von Caroni bedeutet dies aber auf der anderen Seite ein enormes Risiko für die Bauherren, insbesondere dann, wenn der Bauunternehmer Subunternehmer beizieht. Da wisse der Bauherr nicht, wer noch alles ein Bauhandwerkerpfandrecht habe.
Denn wenn der Bauherr das Bauunternehmen bezahle, dieses aber die Subunternehmen nicht, so hafte der Bauherr mit seinem Grundstück. Er sei dann faktisch gezwungen, den Werklohn ein zweites Mal zu zahlen. Dies könne unter Umständen dazu führen, dass der Bauherr Konkurs gehe beziehungsweise das eigene Haus verkaufen müsse.
Der Bundesrat ist bereit, den Bericht auszuarbeiten. Geprüft werden soll insbesondere eine "Transparenzlösung". In diesem Fall würde das Pfandrecht nur für Leistungen greifen, die erbracht wurden, nachdem der Bauherr vom Subunternehmer Kenntnis haben konnte.