Wiedergutmachung: Ehemalige Verdingkinder und administrativ Versorgte sollen auch nach Ablauf der ursprünglichen Frist ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag stellen können. Der Ständerat hat einer Gesetzesänderung mit 44 zu 0 Stimmen und bei einer Enthaltung zugestimmt. Mit dieser soll die Frist für das Einreichen eines Gesuches um einen Solidaritätsbeitrag aufgehoben werden. Auch der Nationalrat soll in der Frühlingssession noch darüber befinden. Dessen Rechtskommission hat sich ebenfalls für die Anpassungen ausgesprochen. Ursprünglich war diese Möglichkeit bis Ende März 2018 befristet gewesen. Neu soll zudem die Höhe des Solidaritätsbeitrags von 25'000 Franken nicht mehr als Maximalhöhe, sondern als Fixbetrag definiert werden.
Schiedsgerichte: Die Schweiz soll als Standort für internationale Schiedsgerichte gestärkt werden. Der Ständerat hat dafür einer entsprechenden Gesetzesänderung einstimmig zugestimmt. Er lehnte allerdings Ergänzungen des Bundesrats und des Nationalrats ab. Dabei geht es um die Frage, ob Rechtsschriften auch in englischer Sprache eingereicht werden können. Dies verlangte der Bundesrat. Der Nationalrat beantragte zudem, dass das Bundesgericht auf Antrag und Kosten einer Partei eine beglaubigte englische Übersetzung des Entscheids erstellen lassen muss. Der Rat strich diese Ergänzungen jedoch mit 29 zu 14 Stimmen. Eine Minderheit beantragte ausserdem, dass das Schiedsgericht bei Verdacht auf Korruption ergänzende Beweise einfordern kann. Der Rat stimmte mit 31 zu 13 Stimmen dagegen. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.
Kantonsverfassungen: Der Ständerat hat Verfassungsänderungen in den fünf Kantonen Uri, Tessin, Waadt, Wallis und Genf genehmigt. Zu reden gab das Wahlsystem für den Urner Landrat, das Kantonsparlament. Es ist ein Mischsystem; einige Gemeinden wählen ihre Vertretungen im Proporzverfahren, andere im Majorzverfahren. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hatte sich nach ausgiebiger Diskussion mit 10 zu 2 Stimmen zugunsten der Änderung der Urner Verfassung ausgesprochen. Der Rat folgte, ohne dass er über einen Gegenantrag abstimmen musste. Zu den fünf Verfassungen hat sich nun noch der Nationalrat zu äussern.
Ausweise: Der Ständerat hält nichts von Gesetzesbestimmungen, um verurteilten pädosexuellen Straftätern den Pass entziehen zu können. Er hat eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die auch der Bundesrat nicht unterstützt hatte. Die Staatspolitische Kommission (SPK) hatte angeführt, dass im Ausland begangene pädosexuelle Straftaten auch nach schweizerischem Recht strafbar seien. Das hiesige Rechtssystem enthalte zudem bereits Reiseverbote und die Möglichkeit des Passentzuges. Der Nationalrat hätte mit dem Ausweisentzug verhindern wollen, dass Pädophile ins Ausland reisen, um dort mit Minderjährigen Sex zu haben. Dort profitierten sie von Armut und Korruption, sagte Motionär Fabio Regazzi (CVP/TI).
Die Traktanden des Ständerates für Donnerstag, 5. März (08:15 bis 13:00):
| Bern |
Motion zu Verkauf der Ruag Ammotec (19.4468) |
|
Bericht der Oberaufsicht über den Bau der Neat in den Jahren 2018 und 2019 (19.005) |
|
Jahresbericht der GPK und GPDel (20.004) |