Die kleine Kammer hatte die Unterstützung für ältere Arbeitslose in der Wintersession zusammengestrichen. Das von den Sozialpartnern erarbeitete und vom Bundesrat übernommene Konzept ging ihr zu weit.
Der Nationalrat widerspricht dem Ständerat nun teilweise diametral. Er will ausgesteuerten Arbeitslosen über 60 stärker unter die Arme greifen. Alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP unterstützen die getroffene Lösung mehrheitlich.
Keine Obergrenze
Diese sieht neben der Ausweitung des Empfängerkreises vor, dass die Überbrückungsleistung gleich berechnet wird wie eine Ergänzungsleistung: Ihre Höhe entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Der Nationalrat will indes keine Obergrenze festlegen wie der Bundesrat und Ständerat.
Die Krankheits- und Behinderungskosten sollen - ebenfalls analog zu den Ergänzungsleistungen - separat abgegolten werden. Das sah der Ständerat nicht vor.
Im Rahmen der freiwilligen Weiterführung der beruflichen Vorsorge dürfen nach Beschluss des Nationalrats zudem nur Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge, jedoch keine Sparbeiträge anrechnet werden. Einig sind sich die Räte darin, dass die Überbrückungsleistungen nicht besteuert werden sollen.