(sda) Das Betreibungsrecht hat mit der Digitalisierung bisher nicht Schritt gehalten. So gelten heute nur unterschriebene Dokumente als Schuldanerkennungen, die eine vereinfachte Pfändung erlauben, nicht aber eine Onlinebestellung. Der Nationalrat will das ändern.

Er hat am Mittwoch eine Motion von FDP-Nationalrat Marcel Dobler (SG) angenommen - mit 123 zu 38 Stimmen bei 29 Enthaltungen. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.

Dobler, Gründer der Onlineplattform Digitec, fordert, die im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs festgehaltene Voraussetzung für eine vereinfachte Durchsetzung von Forderungen an die heutige Geschäftspraxis anzupassen. Namentlich nennt er die heute übliche Bestellung von Waren und Dienstleistungen im Internet.

Der Bundesrat zeigt sich bereit, den Vorstoss umzusetzen. Heute gebe es in dem Zusammenhang verschiedene Unsicherheiten, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Das betreffe namentlich das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift. Bei elektronisch abgeschlossenen Verträgen verschärfe sich das Problem, wenn diese ohne qualifizierte elektronische Signatur abgeschlossen worden seien.

Keller-Sutter erinnerte weiter daran, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichts viele dieser Fragen offenlasse. Angesichts dieser unklaren Situation und der enorm gewachsenen Bedeutung des elektronischen Geschäftsverkehrs befürwortet der Bundesrat eine Anpassung der Vorschriften. Damit würde auch das Gleichgewicht zwischen den Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten einerseits und jenem der Anbieter andererseits gewahrt.