Stamm wollte in der Verfassung festschreiben, dass sich die Schweiz an Schutzzonen im Ausland beteiligen soll. In diesen sollten Asyl- und Schutzsuchende möglichst nahe am Krisengebiet untergebracht, beschützt und verpflegt werden können.
Asylsuchende, die bereits in der Schweiz sind, sollten in ihre Herkunftsländer oder in solche Schutzzonen gebracht werden. Falls das nicht möglich wäre, sollten sich die Betroffenen in bestimmten Gebieten der Schweiz aufhalten müssen und nur noch Sachleistungen erhalten.
Damit werde kein Geld mehr ausgegeben für Schlepperbanden, zudem würde die Schweiz weniger attraktiv für Migranten, sagte die Berner SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler. Eine Kursänderung in der Asylpolitik sei dringend nötig. Die Milliarden wären im Ausland viel besser ausgegeben. "Vor Ort kann man zu einem Bruchteil der Kosten sehr viel bewirken", sagte Geissbühler.
Die Schweiz engagiere sich schon heute beim Schutz von Flüchtlingen vor Ort, sagte Kommissionssprecherin Marianne Streiff-Feller (EVP/BE). Zudem könne die Schweiz die Forderung der Initiative gar nicht alleine umsetzen. Die Beschränkung auf Sachleistungen und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit bezeichnete Streiff-Feller als fragwürdig. Wichtiger sei ein faires Asylverfahren.
Der Nationalrat lehnte die Initiative mit 149 zu 41 Stimmen ab. Diese ist damit vom Tisch. Ein Komitee um Luzi Stamm sammelt derzeit Unterschriften für eine Initiative mit der gleichen Stossrichtung.