Abate wollte die Voraussetzungen anpassen, unter denen die Öffentlichkeit über ein hängiges Verfahren informiert werden darf. Diese Voraussetzungen seien so restriktiv, dass sie kaum je erfüllt seien, sprich, dass fast nie über ein hängiges Verfahren informiert werden dürfe, lautete seine Kritik.
Die Regelung sei daher nicht mehr zeitgemäss. Gerade Ausland kursierten in Sozialen Medien schnell Namen, die in der Schweiz nicht verwendet werden dürften, sagte am Mittwoch Pirmin Schwander (SVP/SZ) im Namen der Minderheit, die an der Motion festhalten wollte. Es gehe darum, Klarheit in diesem Fall zu schaffen.
Die Nachrichten zirkulierten unkontrolliert, womit die gesetzlichen Einschränkungen keine Wirkung erzielten, hielt Abate in seiner Motion zudem fest. Es sei daher angebracht, sie anzupassen.
Der Nationalrat sieht dies jedoch anders. Eine Lockerung würde dazu führen, dass die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten und Opfern verletzt würden, hielt Kommissionssprecher Christian Lüscher (FDP/GE) fest. Durch mediale Vorverurteilungen würde zudem die Unschuldsvermutung untergraben.
Auch der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf. Die Behörden dürften bereits informieren, sie müssten dabei aber das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, die Interessen der Strafverfolgung sowie die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen gegeneinander abwägen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter.
Ausserdem steige das Bedürfnis des Schutzes der Persönlichkeitsrechte durch Behörden wegen der Social Media eher. Mit dem Nein des Nationalrat ist die Motion erledigt.