Invalidenversicherung: Die IV-Revision ist bereit für die Schlussabstimmung. Der Nationalrat hat die letzte Differenz ausgeräumt: Er verzichtete darauf, die Kinderrente in "Zusatzrente für Eltern" umzubenennen. Mit der IV-Revision wird für Rentnerinnen und Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 69 Prozent ein stufenloses Rentensystem eingeführt. Eine Vollrente wird weiterhin ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen. Bei Jugendlichen und psychisch Kranken soll früher eingegriffen und die Betroffenen besser begleitet werden, um neue Renten zu vermeiden. Neue Regeln haben die Räte auch für Gutachten beschlossen.
Unternehmen: Der Nationalrat hält an seinem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative fest, der den Initianten entgegenkommt. Damit bleibt der strittige Punkt mit dem Ständerat bestehen, denn dieser will die vom Nationalrat beschlossenen Haftungsregeln nicht. Die Räte sind damit noch weit von einer Einigung entfernt. Der Nationalrat entschied sich mit 102 gegen 91 Stimmen bei vier Enthaltungen für sein eigenes und gegen das von einer Minderheit aufgenommene Konzept des Ständerates. Der Ständerat und auch der Bundesrat wollen einen Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln. Die Konzernverantwortungsinitiative selbst empfiehlt der Nationalrat zur Ablehnung. Auf den von Beat Flach (GLP/AG) beantragten direkten Gegenvorschlag trat die Mehrheit nicht ein. Ein Nein zur Initiative empfiehlt auch der Ständerat.
Arbeitskräfte: Der Nationalrat sieht Handlungsbedarf bei der Regelung der Zuwanderung aus Drittstaaten. Er hat den Bundesrat beauftragt, Varianten zum heutigen Kontingentsmodell auszuarbeiten. Dieses soll entweder verbessert oder durch ein stärker auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtetes System ersetzt werden. Im Fokus stehen die Hightech-Branchen, in denen ein Mangel an Arbeitskräften herrscht. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Frage zu prüfen. Im Vordergrund stehe aber die Ausschöpfung des einheimischen Arbeitskräftepotenzials, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter.
Transparenz: Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Frist für die Behandlung der sogenannten Transparenzinitiative um ein Jahr, das heisst bis zum 10. April 2021, verlängert. Die kleine Kammer hatte im vergangenen Dezember einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung" beschlossen. Sie will bei der Finanzierung von Parteien und Kampagnen in der Schweiz etwas Licht ins Dunkel bringen. Das Volksbegehren ging dem Ständerat aber zu weit. Nur SP und Grüne stimmten dafür. Voraussichtlich in der Sommersession beugt sich der Nationalrat über die Transparenzinitiative und den Gegenentwurf.
Persönlichkeitsrechte: Der Nationalrat will trotz rasch kursierender Namen und Informationen in den sozialen Medien die Regeln über das Veröffentlichen von Namen in hängigen Strafverfahren nicht lockern. Er lehnte eine Motion des ehemaligen Tessiner FDP-Ständerats Fabio Abate mit 132 zu 52 Stimmen ab. Die Voraussetzungen, unter denen die Öffentlichkeit über ein hängiges Verfahren informiert werden darf, seien so restriktiv, dass sie kaum je erfüllt seien, lautete seine Kritik. Der Nationalrat will dies jedoch nicht ändern. Eine Lockerung würde dazu führen, dass die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten und Opfern verletzt würden, hielt Kommissionssprecher Christian Lüscher (FDP/GE) fest. Auch der Bundesrat ist gegen eine Anpassung. Mit dem Nein des Nationalrats ist die Motion erledigt.
Konsumkredite: Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie ein Konsumkredit in einer digitalen Form abgeschlossen und widerrufen werden kann. Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat mit 119 zu 72 Stimmen gutgeheissen. Bislang sei dies digital nicht möglich, die Unterlagen müssten noch eigenhändig unterzeichnet und abgeschickt werden, sagte Postulant Marcel Dobler (FDP/SG). Das führe zu unnötigem Aufwand. Weil das Postulat ausdrücklich festhalte, dass das heutige Schutzniveau für Konsumenten erhalten bleiben soll, sei der Bundesrat bereit, einen neuen Weg zu suchen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) wehrte sich vergeblich für einen besseren Schutz der Konsumenten. Mit der digitalen Möglichkeit würde eine Hemmschwelle dafür wegfallen, einen Kredit aufzunehmen.
Digitalisierung: Das Betreibungsrecht hat mit der Digitalisierung bisher nicht Schritt gehalten. So gelten heute nur unterschriebene Dokumente als Schuldanerkennungen, die eine vereinfachte Pfändung erlauben, nicht aber eine Onlinebestellung. Der Nationalrat will das ändern. Er hat eine Motion von FDP-Nationalrat Marcel Dobler (SG) angenommen - mit 123 zu 38 Stimmen bei 29 Enthaltungen. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat. Der Bundesrat zeigt sich bereit, den Vorstoss umzusetzen. Heute gebe es in dem Zusammenhang verschiedene Unsicherheiten, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Das betreffe namentlich das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift.
Konsum: Der Nationalrat will nicht im Obligationenrecht verankern, dass integrierte Bestandteile von elektronischen Geräten, etwa Akkus oder Kameras von Smartphones, nicht von Garantieleistungen ausgenommen werden dürfen. Der Nationalrat hat einen Vorstoss dazu mit 119 zu 72 Stimmen abgelehnt. Von der Garantie müssten alle Bestandteile, von denen das Funktionieren eines Geräts abhänge, erfasst werden, begründete Samuel Bendahan (SP/VD) die parlamentarische Initiative. Es sei heute legal, bestimmte Bestandteile auszunehmen. Die Mehrheit zweifelte an der Umsetzbarkeit der Initiative und lehnte sie ab. Die Gewährleistung könne auch für den ganzen Gegenstand wegbedungen werden, führte sie an. Auch stammten die Komponenten oft von verschiedenen Lieferanten. Eine rot-grüne Minderheit hätte der Initiative Folge geben wollen.
Medien: Seit Herbst ist die Fernmeldekommission im Parlament vollständig für die Medienpolitik zuständig. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats will das Thema Medienvielfalt aber bei sich haben. "Die Medienpolitik ist eine staatspolitische Kernaufgabe", sagte deren Sprecher Cédric Wermuth (SP/AG). Die Zuteilung des Bereichs "Medien und Medienvielfalt" an die Kommission für Fernmeldewesen sei "eindeutig sachfremd". Es bleibt aber beim Status quo, wie der Nationalrat entschieden hat. Mit 137 zu 41 Stimmen bei 10 Enthaltungen lehnte er das Begehren ab. Die Motion ist damit erledigt.
Asyl: Der Nationalrat ist dagegen, Asyl- und Schutzsuchende in Hilfszentren oder Schutzzonen im Ausland unterzubringen. Er hat eine parlamentarische Initiative von alt SVP-Nationalrat Luzi Stamm (AG) abgelehnt. Stamm wollte in der Verfassung festschreiben, dass sich die Schweiz an Schutzzonen im Ausland beteiligen soll. In diesen sollten Asyl- und Schutzsuchende möglichst nahe am Krisengebiet untergebracht, beschützt und verpflegt werden können. Nach Ansicht der Ratsmehrheit liesse sich die Forderung von der Schweiz nicht umsetzen. Zudem engagiere sich die Schweiz schon heute beim Schutz von Flüchtlingen vor Ort.
Flüchtlinge: Der Nationalrat hat die parlamentarische Initiative "Solidarität nicht mehr kriminalisieren" von Ständerätin Lisa Mazzone (Grüne/GE) mit 102 zu 89 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Sie ist damit vom Tisch. Mit der parlamentarischen Initiative sollten "Personen, die Hilfe leisten, sich nicht strafbar machen, wenn sie dies aus achtenswerten Gründen tun". Konkret ging es etwa um Personen, welche die Ausländerinnen und Ausländern beim der rechtswidrigen Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz helfen. Die Ratsmehrheit war dagegen. Die Richter hätten bereits heute die Möglichkeit, nach Ermessen auf eine Verurteilung zu verzichten, wie Kommissionssprecher Gerhard Pfister (CVP/ZG) sagte.
Gewalt: Der Nationalrat ist dagegen, höhere Strafen anzudrohen, wenn es sich beim Opfer einer Gewalttat um eine Frau oder um ein Mitglied einer Polizeibehörde handelt. Die grosse Kammer hat zwei parlamentarische Initiativen von Nationalrätin Céline Amaudruz (SVP/GE) abgelehnt. Sie wollte, dass die Strafe verschärft werden muss, wenn das Opfer eine Frau, ein Polizeiangehöriger oder ein Angehöriger einer anderen Blaulichtorganisation ist. Zudem sollte im Strafgesetzbuch ein neuer Artikel eingeführt werden, mit welchem gewisse an diesen Personengruppen verübte Delikte künftig mit einer Mindeststrafe von vier Jahren bestraft werden sollen. Der Rat lehnte beide Initiativen ab. Diese sind damit erledigt.
Die Traktanden des Nationalrats für Donnerstag, 5. März, 08:00 bis 13:00:
| Bern |
Ergänzung des Obligationenrechts zum Schutz von Whistleblowern (13.094) |
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Differenzbereinigung bei der Totalrevision des Datenschutzgesetzes (17.059) |
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Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (18.051; 16.461) |
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Parlamentarische Initiative zur stillschweigenden Verlängerung von Dienstleistungsverträgen (13.426) |
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Parlamentarische Vorstösse aus dem EJPD (gebündelte Abstimmungen um circa 12:45) |