Stein des Anstosses war die subsidiäre Verfassungsbeschwerde. Ursprünglich plante der Bundesrat, diese abzuschaffen und dadurch das Bundesgericht zu entlasten. Nach der Vernehmlassung liess er das Vorhaben dann aber fallen. Kritiker hatten vor einem Abbau des Rechtsschutzes gewarnt.
Mit dem Entscheid verlor der Bundesrat aber die Unterstützung des Bundesgerichts. "Nach Ansicht des Bundesgerichtes verfehlt die Vorlage ihr Ziel, die Situation der Rechtssuchenden zu verbessern und das Gericht zu entlasten, sagte Kommissionssprecher Beat Flach (GLP/AG) im Nationalrat. Es gebe daher keinen Grund, an der Vorlage festzuhalten. Er empfahl, diese "schicklich zu beerdigen".
Verschiedene Elemente der Reform waren allerdings unbestritten. Einige davon hätten auch zu Verbesserungen und zur Entlastung des Bundesgerichts geführt, sagte Flach. Eine neue Reform dürfe daher nicht weitere zehn Jahre auf sich warten lassen.
Der Nationalrat hatte die Vorlage vor einem Jahr ein erstes Mal behandelt. Dabei war er noch dem Bundesrat gefolgt. Der Ständerat trat dann aber nicht auf die Revision des Bundesgerichtsgesetzes ein. Der Nationalrat ist ihm nun stillschweigend gefolgt. Angesichts der klaren Ausgangslage verzichtete Justizministerin Karin Keller-Sutter darauf, eine Abstimmung zu verlangen.
Das Bundesgericht behandelt heute rund 8000 Fälle pro Jahr - Tendenz steigend. Das mache in Kürze eine Neuorganisation des Gerichts notwendig, sagte Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer gegenüber der Sendung "Echo der Zeit" von Radio SRF am Dienstag. Die Vorlage des Bundesrats hätte zu einer zusätzlichen Belastung geführt.
Laut Meyer wäre der Ersatz der subsidiären Verfassungsbeschwerde durch ein effizienteres und wirksameres System sinnvoll gewesen. Das Bundesgericht habe nie vorgehabt, den Rechtsschutz zu schwächen, sagte er. "Aber gegen das Gespenst des Abbaus des Rechtsschutzes sind wir nicht angekommen."