(sda) Die Bündner SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher sorgt in der laufenden Frühjahrssession mit ihrer Schutzmaske für Aufsehen. Am Donnerstag beschäftigte sich das Nationalratsbüro mit dem Thema. Das kurze Fazit: Ein offizielles Maskenverbot gibt es nicht.

Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (FDP/VD) hatte Maskenträgerin Martullo-Bocher am Montag angewiesen, ihren Mund- und Nasenschutz im Saal abzulegen. Es handelt sich gemäss Parlamentsgesetz um einen sogenannten Ordnungsruf.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Räte sind demnach für die Ordnung im Saal verantwortlich. Zu diesem Zweck sind sie befugt, Sitzungsteilnehmende zur Ordnung zu rufen, die beispielsweise durch ihr Verhalten die Ratsverhandlungen stören.

Wird der Ordnungsruf missachtet, so können die Präsidentinnen und Präsidenten eine Disziplinarmassnahme ergreifen. Zu diesem Szenario ist es im Fall Martullo-Blocher bisher nicht gekommen, weil sich die Nationalrätin an die Anweisung von Moret hält. Sie trägt ihre Maske seither nur noch während Abstimmungen im Nationalratssaal.

Käme es doch noch zu einer Disziplinarmassnahme, könnte Martullo-Blocher dagegen Einsprache einlegen. Über diese würde die grosse Kammer im Anschluss ohne Diskussion entscheiden.

Einschränkungen in Kraft

Ausserhalb der Ratssäle gilt das Hausrecht. Dieses besagt, dass die Präsidentinnen und Präsidenten der Räte Vorschriften über den Zutritt zum Ratssaal, Vorzimmer und Tribünen erlassen können, "um die Handlungsfähigkeit der Bundesversammlung aufrechtzuerhalten".

Die Ratspräsidenten können auch anordnen, die Tribünen zu räumen oder die Öffentlichkeit von den Tribünen auszuschliessen. Dieselben Massnahmen kann die Verwaltungsdelegation für die übrigen Räume erlassen.

Wegen des sich ausbreitenden Coronavirus hatte die Verwaltungsdelegation bereits vergangenen Freitag Massnahmen beschlossen. Im Parlamentsgebäude gilt ein Besuchsverbot. Nur Mitglieder des Parlaments, der Regierung und fest akkreditierte Personen haben Zugang ins Bundeshaus.