(sda) Bei der definitiven Regelung für die Ärztezulassung steuern National- und Ständerat auf einen Kompromiss zu. Nach der dritten Beratungsrunde bleibt eine wesentliche Differenz. Sie betrifft das Beschwerderecht der Krankenkassen.

Der Ständerat lehnte es am Dienstag ab, den Versicherungen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung einzuräumen. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass es sich um einen politischen Prozess handelt, in den sich die Versicherer einbringen können.

Bei den Zulassungsvoraussetzungen hat der Ständerat die Formulierung angepasst: Wenn ein Arzt die Landessprache, in der er praktizieren will, nicht als Grundlagenfach bei der Matur absolviert hatte, soll er für die Zulassung eine Sprachprüfung ablegen müssen.

Nachgegeben hat der Ständerat bei der Aufsicht: Nachdem der Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat, sollen die Krankenkassen über die Einhaltung der Kriterien für Wirtschaftlichkeit und Qualität wachen. Die Kantone hätten signalisiert, mit dieser Regelung leben zu können, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.

Bei der Beratung der Vorlage vor einer Woche hatte der Nationalrat seinerseits in zwei wichtigen Punkten nachgegeben: Die Vorlage über die Zulassung von Leistungserbringern wird nicht mit jener über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen verknüpft. Und die Kantone sollen selber entscheiden können, ob sie neue Zulassungen von Ärztinnen und Ärzten stoppen, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen.

Die Vorlage soll den so genannten Ärztestopp ablösen, der Mitte 2021 ausläuft. Dieser ist immer wieder verlängert worden, weil sich die Räte nicht auf ein definitives Zulassungsregime einigen konnten. Nun soll die Zulassung von Leistungserbringern mit Anforderungen an die Ausbildung und qualitativen Kriterien bei der Leistungserbringung verknüpft werden.

Da beide Räte die Vorlage bereits dreimal beraten haben, muss nun die Einigungskonferenz ans Werk.