Der Nationalrat hält daran fest, dem geschädigten Dritten ein direktes Forderungsrecht gegenüber der Versicherung einzuräumen. Das direkte Forderungsrecht habe sich in vielen Bereichen bewährt, sagte Mitte-Sprecher Leo Müller (CVP/LU). Die Schadensbewältigung werde dadurch vereinfacht. Der Ständerat will ein direktes Forderungsrecht nur unter der Bedingung gewähren, dass der haftpflichtige Versicherte nicht direkt belangt werden kann oder wenn dieser bereits zahlungsunfähig ist.
Nachgegeben hat der Nationalrat bei der Transparenz: Der Versicherer soll verpflichtet werden, über die Kosten zu informieren, die mit einem Rückkauf einer Lebensversicherung durch den Versicherten verbunden sind. Offengelegt werden sollen aber nicht die exakten Kosten, weil diese bei Vertragsschluss noch nicht bekannt sind, sondern die "wesentlichen Kostenarten".
Ebenfalls nachgegeben hat der Nationalrat bei der Kündigungsfrist. Bisher bestand er darauf, dass der Versicherer den Vertrag nach zwei Jahren nicht mehr mit der Begründung kündigen kann, dass der Versicherte bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht hatte. Der Ständerat hatte diese Frist stets abgelehnt.
Keine Nachhaftung
Die Linke versuchte vergeblich, die konsumentenfreundliche Lösung zu retten. Es gelte, zwischen Versicherern und Versicherten eine Balance herzustellen, sagte die Grüne Regula Rytz (BE). Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) erinnerte daran, dass für die Versicherer die gleiche Frist gelte. Sie unterlagen mit 110 zu 82 Stimmen.
Auch die Nachhaftung in der Krankenzusatzversicherung liess der Nationalrat fallen. Es geht um Schäden, die noch während der Vertragslaufzeit entstanden sind, aber erst nach Beendigung des Vertrags zu Tage treten. Bisher hatte sich der Nationalrat für eine fünf Jahre dauernde Nachhaftung ausgesprochen.
Es gebe Krankheiten, die erst lange Zeit nach der Ansteckung aufträten, sagte Birrer-Heimo. Den Beweis, dass die Ursache während Vertragslaufzeit entstanden sei, wäre ohnehin nicht leicht zu erbringen, sagte die Grüne Sophie Michaud Gigon (VD). Auch Bundesrat Ueli Maurer sprach sich für die Nachhaftung aus, wurde aber mit 110 zu 83 Stimmen überstimmt.
Nun ist noch einmal der Ständerat am Zug. Verbleiben danach noch Differenzen, muss eine Einigungskonferenz eingesetzt werden.