(sda) Arbeit: Die Überbrückungsrente für ältere Ausgesteuerte gibt im Parlament weiter zu reden. Bei seiner zweiten Beratung hat der Ständerat am Dienstag Teile des im Nationalrat beschlossenen Kompromisses übernommen. Grosse Unterschiede gibt es aber weiterhin bei den Leistungen. Konkret hält der Ständerat daran fest, dass nur mit 60 Jahren oder später ausgesteuerte Personen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben sollen. Geht es nach dem Nationalrat, sollen dagegen alle 60-jährigen Ausgesteuerten, unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung, zum potenziellen Kreis von Bezügern gehören. Anders als die grosse Kammer will der Ständerat zudem die Überbrückungsleistung plafonieren. Mit den Beschlüssen des Ständerats würden rund 3400 Personen pro Jahr davor bewahrt werden, nach einem langen Arbeitsleben in die Altersarmut abzurutschen. Ab 2028 betrügen die Kosten rund 150 Millionen Franken im Jahr. Nach den Beschlüssen des Nationalrats wären etwa 6200 Personen bezugsberechtigt. Die Kosten beliefen sich auf rund 270 Millionen Franken. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat.

Ärzte: Bei der definitiven Regelung für die Ärztezulassung steuern National- und Ständerat auf einen Kompromiss zu. Nach der dritten Beratungsrunde bleibt eine wesentliche Differenz. Sie betrifft das Beschwerderecht der Krankenkassen. Der Ständerat hat es abgelehnt, den Versicherungen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung einzuräumen. In den übrigen Streitpunkten haben sich die Räte inzwischen geeinigt. Wegen der verbleibenden Differenz muss nun die Einigungskonferenz ans Werk. Die Vorlage soll den provisorischen Ärztestopp ablösen, der Mitte 2021 ausläuft.

Kriminalität: Hassdelikte gegen Homosexuelle sollen künftig nicht statistisch erfasst werden. Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat eine entsprechende Motion der ehemaligen Zürcher BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti abgelehnt. Der Vorstoss ist damit erledigt. Der Entscheid fiel mit 21 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Motion forderte konkret, dass Hassdelikte aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen statistisch erfasst werden. Eine letztlich erfolgreiche Minderheit um Thomas Hefti (FDP/GL) wollte nichts davon wissen. In den vergangenen Monaten und Jahren sei bereits einiges geschehen, um Gewaltdelikte gegen Homosexuelle einzugrenzen. Er verwies dabei auf die vom Stimmvolk angenommene Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm.

Gesundheit: Das Parlament will, dass Ärztinnen und Ärzte in Spitälern künftig ihren Lohn offenlegen müssen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Motion zugestimmt, die mehr Transparenz bei Entschädigungen und Honoraren im stationären und ambulanten Bereich fordert. Der Bundesrat muss nun die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit die Listen- und Vertragsspitäler im stationären und im ambulanten Bereich zur Vergütungstransparenz verpflichtet sind. Der Bundesrat ist einverstanden damit. Der Auftrag geht auf eine Motion von alt Nationalrätin Bea Heim (SP/SO) zurück. Sie plädierte für das, was bis im Jahr 2012 üblich war. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Ärzteverband FMH das Einkommen der freien Ärzteschaft regelmässig publiziert.

Invalidenversicherung: Die Invalidenversicherung soll auch für Kinder und Jugendliche Beiträge für Assistenzhunde zahlen. Der Ständerat hat eine Motion des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller oppositionslos angenommen. Für Assistenzhunde zahlt die Invalidenversicherung einen Pauschalbetrag von 15'500 Franken. Allerdings haben nur Erwachsene ein Anrecht auf die Hilfe der Tiere. Bei den IV-Stellen seien schon diverse Gesuche um Beiträge für Assistenzhunde für Kinder eingereicht worden, begründete Müller seinen Vorstoss. Aufgrund der geltenden Vorgaben müssten diese aber abgelehnt werden. Der Bundesrat war einverstanden mit dem Anliegen. Die Motion geht an den Nationalrat.

Freihandel: Der Ständerat hat zwei Standesinitiativen zum Mercosur-Abkommen abgelehnt. Das Genfer Parlament fordert, ein fakultatives Referendum zum Abkommen durchzuführen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin habe versichert, dass der Bundesrat in seiner Botschaft die Unterstellung des Mercosur-Abkommens unter das fakultative Referendum vorsehe, sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU). Das Anliegen sei deshalb erfüllt. Eine Ausklammerung der Agrarprodukte im Abkommen, wie das das jurassische Parlament fordert, lehnte die kleine Kammer aus inhaltlichen Gründen ab. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass ein Freihandelsabkommen im Interesse der Schweizer Wirtschaft liege, die stark auf Exporte angewiesen sei. Die beiden Standesinitiativen gehen nun an den Nationalrat.

Apotheken: Der Bundesrat soll die neu den Apothekern übertragenen Leistungen der Grundversorgung, welche zur Kostendämpfung und Qualitätssicherung beitragen, im Krankenversicherungsgesetz abbilden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Motion von Ruth Humbel (CVP/AG) angenommen. Die Leistungen sollen in einem Tarifvertrag zwischen Apothekern und Krankenversicherern geregelt werden können. Der Bundesrat ist einverstanden damit.

Krankenversicherungen: Der Informationsaustausch zwischen Kantonen, Gemeinden und den Krankenversicherern soll erleichtert werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat zwei entsprechende Vorstösse oppositionslos gutgeheissen. Nun muss der Bundesrat die für den elektronischen Datenaustausch erforderlichen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Die Motion von alt Nationalrat Heinz Brand (SVP/GR) fordert einen zeitgemässen elektronischen Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern. Die Motion von Lorenz Hess (BDP/BE) will weniger Bürokratie beim Informationsaustausch zwischen Kantonen und Kassen. Dabei soll der Schutz der Interessen der Versicherten gewährleistet sein.

Armee: Die Armee soll ihre Daten und Dokumente weiterhin an das Bundesarchiv übermitteln. Der Ständerat lehnte eine entsprechende Motion von Werner Salzmann (SVP/BE) ab. Aus Sicht des Motionärs würden Armeeangehörige gegenüber Personen, die keinen Militärdienst leisten, diskriminiert, da ihre Daten nach Ablauf einer Schutzfrist öffentlich zugänglich seien. Der Ständerat lehnte die Motion mit 35 zu 6 Stimmen ab. Auch der Bundesrat ist dagegen, das Bundesgesetz über die Archivierung abzuändern. Die Archivierung von Unterlagen der Bundesverwaltung und der Armee seien ein wichtiger Pfeiler des Rechtsstaates und eine Voraussetzung für die historische Forschung, sagte Innenminister Alain Berset. Zudem sei so das Handeln der Behörden für die Bürgerinnen und Bürger transparent. Die Motion ist damit erledigt.

Jugendförderung: Der Bund soll seine Förderinstrumente in der Kinder- und Jugendförderung koordinieren. Das verlangt der Ständerat mit einem angenommenen Postulat von Peter Hegglin (CVP/ZG). Es bestehe eine zunehmende Nachfrage nach finanziellen Mitteln für die Kinder- und Jugendförderung, machte dieser geltend. Der Bundesrat solle deshalb in einem Bericht aufzeigen, inwiefern die betroffenen Fördersysteme koordiniert werden können, welche Entwicklungen in diesen zu erwarten sind und welche Folgen sich daraus für die künftige Ausgestaltung und das Zusammenspiel der Förderinstrumente ergeben. Der Bundesrat ist mit dem Anliegen des Vorstosses einverstanden.

Kriminalität: Mord soll weiterhin verjähren können. Der Ständerat hat eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen mit 20 zu 18 Stimmen abgelehnt, die forderte, dass die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen aufgehoben werden solle. Heute verjähren diese Straftaten nach dreissig Jahren. Danach kann ein solches Verbrechen - konkret ein Mord - nicht mehr geahndet werden. Die Mehrheit der Kommission stellte sich dem Ansinnen aber entgegen. Die Gesellschaft brauche die Möglichkeit, mit einem Ereignis abzuschliessen, sagte Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (SP/GE). Das sei nicht möglich, wenn eine Straftat nicht verjähre. Eine Minderheit sah dies anders. "Die Zeit heilt alle Wunden", sagte Daniel Jositsch (SP/ZH), die Menschen würden zu Vergebung neigen. Bei Mord sei dies aber gerade nicht der Fall. Der Nationalrat muss nun noch darüber befinden.

Unkrautvernichter: Der Ständerat hat zwei Standesinitiativen der Kantone Jura und Genf abgelehnt. Diese forderten ein Verbot von glyphosathaltigen Produkten respektive einen geordneten Ausstieg aus der Glyphosat-Nutzung. Von glyphosathaltigen Unkrautvernichtern geht mutmasslich ein Krebsrisiko aus. Die Kommission habe die Sorgen der Kantone aufgenommen, sagte Peter Hegglin (CVP/ZG). Diese sind in eine parlamentarische Initiative eingeflossen, die in Bearbeitung sei. Diese Initiative sei restriktiver und leiste einen Beitrag für "weiterhin hochwertiges Trinkwasser und für den Erhalt der Artenvielfalt". Der Nationalrat muss auch noch über die Initiativen befinden.

Beschwerderecht: Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, wonach Krankenkassen Beschwerde führen können sollen gegen die Zulassung von Spitälern oder Pflegeheimen. Der Bundesrat sieht im ersten Kostendämpfungspaket bereits ein entsprechendes Beschwerderecht vor, wie Ständerat Damian Müller (FDP/LU) im Namen der Kommission argumentierte. Das Parlament könne nun in diesem Rahmen die inhaltliche Diskussion über die Massnahme führen.

Strafrecht: Das Parlament hat den Auftrag, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der eine höhere Strafandrohung für Gewalt und Drohung gegen Beamte vorsieht. Einer entsprechenden Standesinitiative des Kantons Bern wurde vor längerer Zeit von beiden Rechtskommissionen Folge gegeben. Die ständerätliche Kommission verzichtet jedoch vorerst auf die Ausarbeitung eines separaten Entwurfs, da die im Parlament hängige Vorlage des Bundesrats zur Harmonisierung der Strafrahmen abgewartet werden soll. Der Ständerat hat deshalb ohne Gegenstimme einer Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwei Jahre bis zur Frühjahrssession 2022 zugestimmt.

Erbrecht: Mit der Folge gegebenen parlamentarischen Initiative von alt Ständerat Fabio Abate (FDP/TI) verlangen die Rechtskommissionen, dass die Frist der Berechtigten, sich zum Erbgang zu melden, verkürzt wird. Nun hat der Ständerat oppositionslos die Behandlungsfrist für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes um zwei Jahre bis zur Frühjahrssession 2022 verlängert. Zuerst will die ständerätliche Kommission eine beim Bundesrat anstehende Vorlage zur Erbrechtsrevision abwarten, die das Anliegen der parlamentarischen Initiative berücksichtigen soll. Die Vorlage wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2021 verabschiedet.

Die Traktanden des Ständerats für Mittwoch, 11. März, 08:15 bis 13:00:

Bern Differenzen zur Änderung Zivildienstgesetz - Wechsel von der Armee zum Zivildienst (19.020)
Differenzen zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes betreffend Kurzarbeit (19.035)
Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik (20.008)
Motion "mehr Transparenz und Information bei Verhandlungen über Freihandelsabkommen" (18.4396)
Motion für Änderung der Vorschriften zur Arbeitsvermittlung - Meldepflicht für saisonale Stellen (19.4560)
Aufarbeitung der Postauto-Affäre; Forderungen der GPK (19.4385; 19.4384; 19.4383; 19.4386; 19.4389; 19.4387; 19.4388)
Motion für emissionsärmere Nutzfahrzeuge (19.4381)
Motion für zweisprachige Signalisation auf Autobahnen (17.3952)
Motion für Mobility-Pricing (19.3741)
Motion für Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometen (19.3708)
Parlamentarische Initiative für Sicherstellung der Unterstützung der Kommissionen und der einzelnen Ratsmitglieder (19.432)