Die Mehrheit ist überzeugt, dass dadurch "Wechsel im Affekt" besser verhindert werden können. Sie hofft auch, während der Wartezeit noch einen Sinneswandel bewirken zu können.
Die Wartefrist von zwölf Monaten beinhalte in der Regel einen WK, dort seien die Leute physisch präsent und man könne das Gespräch mit ihnen suchen, sagte Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR). Manchmal sei bloss das Datum des Militärdienstes das Problem, manchmal gehe es um persönliche Probleme mit einzelnen Vorgesetzten. "Hier soll die Arme die Möglichkeit haben, mit den betroffenen Lösungen zu suchen", sagte Dittli.
Für ein klärendes Gespräch brauche es nicht zwölf Monate, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Die Ratslinke vermutete, dass es sich bei der Wartefrist um eine reine Schikane handelt. Wer die Armee aus Gewissensgründe ablehne, wer sich über Leerläufe und Schikanen ärgere, entdecke seine Liebe zur Armee nicht in diesem Jahr, sagte der Grüne Mathias Zopfi (GL).
Weniger Wechsel
Der Nationalrat hatte die Wartefrist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Es handelt sich um die einzige Differenz zum Zivildienstgesetz. Den übrigen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen haben National- und Ständerat zugestimmt. Sie wollen damit den Wechsel von der Armee in den Zivildienst erschweren und verhindern, dass der Armee Soldaten fehlen.
Der Zivildienst soll - wie heute - anderthalb mal so lange dauern wie der Militärdienst, neu jedoch mindestens 150 Diensttage. Heute werden die bereits geleisteten Militärdiensttage angerechnet. Die Mindestzahl verlängert die Dienstzeit für jene, die ab dem ersten Wiederholungskurs wechseln. Für die Offiziere und Unteroffiziere soll neu ebenfalls der Faktor 1,5 gelten. Bislang galt für sie der Faktor 1,1.
Weiter soll der erste Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung zum Zivildienst vollständig geleistet werden müssen. Danach besteht eine jährliche Einsatzpflicht. Personen, die zum Zeitpunkt der Zulassung die RS noch nicht bestanden haben, müssen ihren Zivildiensteinsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen.
Referendum angekündigt
Gar nicht mehr zum Zivildienst zugelassen werden sollen Personen, die in der Armee keine Restdiensttage übrig haben. Ausserdem sollen keine Einsätze mehr erlaubt sein, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Medizinstudium erfordern.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Sorge, dass die Armee nicht mehr genug Dienstpflichtige finden könnte, um ihre Bestände zu füllen. Das Interesse am Zivildienst ist mit der Abschaffung der Gewissensprüfung im Jahr 2009 sprunghaft gestiegen. 2019 waren 6088 Dienstpflichtige zum Zivildienst zugelassen worden, derzeit ist der Trend jedoch rückläufig.
Die vorliegende Reform soll vor allem verhindern, dass der Armee bereits Ausgebildete abhanden kommen. Das letzte Wort dürfte das Stimmvolk haben. Der Zivildienstverband Civiva, die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und die Grünen haben bereits ein Referendum angekündigt.