Der Nationalrat nahm die Motionen aus dem Ständerat, die Anpassungen am Söldnergesetz fordern, am Donnerstag mit 103 zu 86 respektive 105 zu 86 Stimmen und jeweils bei einer Enthaltung. Mit Nein stimmten SP, Grüne, GLP und EVP.
Die zwei Vorstösse der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) des Ständerates und von Hans Wicki (FDP/NW) fordern Anpassungen am Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS), dem so genannte Söldnergesetz. Es gehe um Rechtssicherheit für Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Schweiz.
"Exzessive Auslegung"
Wicki kritisiert in seiner Motion eine "exzessive Auslegung des BPS durch die Bundesverwaltung". Weit mehr Firmen seien betroffen als die vom Gesetzgeber beabsichtigten rund 20. Diese "unbefriedigende Situation" müsse korrigiert werden.
Laut der SiK des Ständerates hat der Fall Pilatus gezeigt, dass Schweizer Firmen wegen der "exzessiven Auslegung" des Söldnergesetzes Service, Ausbildungs- und Wartungsdienstleistungen an von ihnen exportierten Gütern nicht mehr erbringen können. Das schade nicht nur dem Standort Schweiz, sondern sei "direkt sicherheitsrelevant" für die Schweiz.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hatte sich mit je 15 gegen 10 Stimmen hinter die Vorstösse gestellt. Eine Minderheit wollte keine Gesetzesrevision während eines laufenden verwaltungsrechtlichen Verfahrens. Priska Seiler Graf (SP/ZH) sprach von einer "rechtsstaatlich fragwürdigen Hauruck-Übung".
"Lex Pilatus"
Léonore Porchet (Grüne/VD) erinnerte an die Parlamentsbeschlüsse über das Söldnergesetz. Damals, 2013, hätten die Räte die fraglichen Bestimmungen im Gesetz gutgeheissen, und niemand habe sie kritisiert, bis der Fall Pilatus bekannt geworden sei. Jetzt gehe es um eine "Lex Pilatus", sagte sie. "So kann man nicht Politik machen."
Hintergrund der Vorstösse ist das Verbot, das das Aussendepartement EDA gegen Pilatus ausgesprochen hatte, an Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate gelieferte Schulungsflugzeuge zu warten. Die beiden Länder bekämpfen im Jemen die Huthi-Rebellen.
Das Eda stützte das Verbot auf das Söldnergesetz. Es machte geltend, Pilatus habe die Flugzeug-Wartungsaufträge nicht korrekt gemeldet und reichte eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft ein. Diese eröffnete ein Strafverfahren, stellte dieses aber wieder ein. Sie kam zum Schluss, dass Pilatus die Meldepflicht nicht verletzt habe.
Pilatus stellte sich von Anfang an auf den Standpunkt, alles richtig gemacht zu haben. Gegen das Verbot der Servicedienstleistungen reichte das Unternehmen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses erteilte der Beschwerde aufschiebende Wirkung, weshalb die Flugzeugtechniker nach wie vor in den Golfstaaten tätig sind.
"Bundesrat bereits aktiv"
Der Bundesrat wurde inzwischen aktiv. Er will verhindern, dass es zu einem zweiten Fall Pilatus kommt, und dafür sorgen, dass der Interpretationsspielraum für die Auslegung des Söldnergesetzes kleiner wird. Erreichen will er das mit mehr Kontrolle und durch eine Harmonisierung auf Gesetzesebene.
Dabei geht es darum, das Söldnergesetz und das Güterkontrollgesetz respektive Kriegsmaterialgesetz besser aufeinander abzustimmen. Die entsprechenden Aufträge erteilte er im Februar drei Departementen. Zudem soll die Verordnung zum Söldnergesetz angepasst werden.
Aussenminister Ignazio Cassis hätte sich deshalb ein Nein zu den Motionen gewünscht. Sie anzunehmen, würde möglicherweise nicht dazu führen, dass das gewünschte Ziel erreicht werde, gab er im Rat zu bedenken. Der Bundesrat sei von sich aus aktiv geworden, aber es sei noch offen, ob es eine Gesetzesänderung brauche.