Der Entscheid fiel mit 22 zu 16 Stimmen. Mit dem Nein ist der Vorstoss vom Tisch. Kommissionssprecher Daniel Fässler (CVP/AI) sagte im Namen der Mehrheit: "Notrecht muss Notrecht bleiben." Der Handlungsbedarf sei in diesem Bereich nicht angezeigt.
Der Nationalrat hatte am Dienstag argumentiert, dass Mieterinnen und Mieter entlastet würden. Es handle sich um eine pragmatische und einfache Lösung. Fässler widersprach, die Verlängerung der Nachfrist helfe dem Mieter nicht weiter, weil der Vermieter trotzdem mahnen könne. Die Regel würde aus Sicht der Kommissionsmehrheit Rechtsunsicherheit schaffen.
Der Bundesrat wäre bereit gewesen, das Anliegen umzusetzen. Er hatte bereits Ende März beschlossen, dass der Vermieter für Mieten, die bis am 31. Mai fällig werden, für die Zahlung 90 statt nur 30 Tage Nachfrist setzen muss.
Neben den Mietzinsen hat der Bundesrat auch die Frist zur Zahlung fälliger Pachtzinse von 60 auf 120 Tage unter den gleichen Bedingungen verlängert. Als weitere Sofortmassnahme verlängerte er die nach geltendem Recht sehr kurze Kündigungsfrist für möblierte Zimmer und Einstellplätze von zwei Wochen auf 30 Tage.