(sda) Die Räte wollen Klarheit schaffen bei der seit Wochen verfahrenen Situation zum Umgang mit Geschäftsmieten von geschlossenen Betrieben in der Corona-Krise. Die Ständeratskommission will am Nachmittag einen mehrheitsfähigen Kompromiss finden.

Die Wirtschaftskommission der kleinen Kammer hatte am Dienstagabend einen ersten Vorschlag präsentiert, der am Mittwochvormittag im Plenum diskutiert werden sollte. Von einer Schliessung betroffene Unternehmen und Selbstständigerwerbende, deren Bruttomiete weniger als 15'000 im Monat beträgt, sollten für zwei Monate eine Mietzinsreduktion von je 5000 Franken erhalten.

Zusätzlich sollte ein vom Nationalrat eingebrachter Härtefallfonds für Vermieter geschaffen werden mit einem Betrag von 20 Millionen Franken. Falls die Parteien bereits eine Lösung gefunden hätten, sollte diese ihre Gültigkeit behalten.

Angst vor "seltener Blamage"

Dieser Vorschlag wird nun noch einmal überprüft und gegebenenfalls angepasst. Mit 35 zu 7 Stimmen stimmte der Ständerat einem Ordnungsantrag von Carlo Sommaruga (SP/GE) zu. Das Geschäft wurde damit noch einmal an die Kommission zurückgewiesen.

Diese wird um 14 Uhr tagen und versuchen, einen Konsens zu finden. "Die Mehrheit der Räte will eine Lösung", sagte Sommaruga. Christian Levrat (SP/FR) dämpfte dagegen die Erwartungen. Er sei sich nicht sicher, dass eine Lösung gefunden werde. Dieses Szenario wäre aus seiner Sicht aber "eine seltene Blamage". Er habe langsam genug vom Streit um das Mietrecht.

Laut Hannes Germann (SVP/SH) wird auch mit einem vom Parlament abgesegneten Vorschlag keine Fairness für alle gelten. "Dieses Manko wird nicht beseitigt, nicht alle werden von einer Lösung profitieren können."

Nationalrat für Pauschallösung

Daniel Fässler (CVP/AI), der den Verband Immobilien Schweiz präsidiert, warnte, dass mit dem "Ideenbasar von Verbänden und des Parlaments" eine sehr grosse Rechtsunsicherheit geschaffen werde. "Alle warten auf ein klares Signal aus Bundesbern." Er fürchte, dass sich die Räte nicht auf eine Motion einigen könnten.

Die grosse Kammer hatte am Dienstag eine Motion ihrer Wirtschaftskommission mit 103 zu 77 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen. Diese verlangt, dass Betreiber von Restaurants und weiteren vom Bundesrat geschlossenen Betrieben ihrem Vermieter grundsätzlich nur 30 Prozent der Miete schulden während der Zeit, in welcher sie aufgrund der behördlichen Massnahmen geschlossen bleiben müssen.

Gleichzeitig soll ein Härtefallfonds für Vermieter geschaffen werden, die aufgrund des teilweisen Mieterlasses in ihrer Existenz bedroht wären. Dieser Fonds soll mit einem Betrag von 20 Millionen Franken geäufnet werden.

Keine staatliche Einmischung

Die Svp sowie Teile der FDP und CVP lehnten die bisher vorgeschlagenen Lösungen aus Prinzip ab. Sie plädieren für Verhandlungen zwischen den Parteien. Staatliche Eingriffe seien zu vermeiden.

Die Minderheit erinnerte auch daran, dass die Mieteinkünfte zur Deckung der Liegenschaftskosten notwendig seien. Eine generelle Herabsetzung der Miete in einer grossen Anzahl der Fälle widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Ein verordneter Mietzinserlass lehnt auch der Bundesrat ab.

Gerichte kommen ins Spiel

Der Streit zwischen Mieter- und Vermieterschaft schwelt seit Wochen. Während die vom Lockdown betroffenen Geschäfte die Löhne ihrer Angestellten mit Kurzarbeitsentschädigungen decken können, bleiben sie auf den Kosten für die Miete sitzen. Eine von Bundesrat Guy Parmelin eingesetzte Arbeitsgruppe brachte keine Einigung zu Stande.

Ob mit oder ohne politische Lösung: Die Frage der Geschäftsmieten dürfte noch die Gerichte beschäftigen. Aus Sicht des Mieterverbands handelt es sich bei der behördlich angeordneten Betriebsschliessung nämlich um einen Mangel an der Mietsache, für den der Vermieter aufkommen muss. Das Bundesgericht hat sich dazu noch nicht geäussert. Zur Diskussion steht auch, ob allenfalls die öffentliche Hand Entschädigung leisten muss.