(sda) Die Frage, ob Unternehmen, die in der Corona-Krise Kurzarbeitsentschädigung beziehen, gleichzeitig Dividenden auszahlen dürfen, ist erledigt. Der Ständerat hat eine Motion des Nationalrates für ein solches Dividendenverbot abgelehnt.

Die kleine Kammer sagte am Mittwoch mit 31 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung Nein. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.

Die Motion forderte, dass Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Entschädigungen für Kurzarbeit beziehen, im laufenden Jahr und auch 2021 keine Dividenden ausschütten dürfen sollten. Dies sollte für Unternehmen ab einer gewissen Grösse gelten und auch für Dividenden, die 2020 bereits ausbezahlt oder zugesichert waren.

Der Nationalrat hatte die Motion seiner Sozialkommission (SGK) am Dienstag mit 93 zu 88 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen. Der Ständerat folgte am Mittwoch dann aber der Mehrheit seiner SGK. Sie hatte mit deutlicher Mehrheit ein Nein beantragt.

1,91 Millionen Menschen waren Anfang Mai für Kurzarbeit angemeldet in 187'000 Unternehmen, wie Seco-Direktorin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch am Montag sagte. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) rechnet mit einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 6,7 Prozent im laufenden Jahr.