(sda) National- und Ständerat sind sich einig, dass die Schweiz als Standort für internationale Schiedsgerichte gestärkt werden soll. Noch verbleibt eine Differenz bei der dafür nötigen Gesetzesänderung.

Auf Antrag des Bundesrats hatte der Nationalrat beschlossen, dass Rechtsschriften auch in englischer Sprache eingereicht werden können. Zusätzlich wollte er vorschreiben, dass das Bundesgericht auf Antrag und Kosten einer Partei eine beglaubigte englische Übersetzung des Entscheids erstellen lassen muss.

Das lehnte der Ständerat ab. Das Bundesgericht sei kein Übersetzungsdienst, hiess es. Am Mittwoch hat der Nationalrat in dem Punkt nachgegeben. Festgehalten hat er an den Rechtsschriften in englischer Sprache. Kommissionssprecher Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) sprach von einem Mittelweg. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter zeigte sich zufrieden mit der Annäherung.

Die übrigen Differenzen hat der Nationalrat ausgeräumt. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Die Parteien vereinbaren im Vorfeld oder in einem konkreten Streitfall Sitz und Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie das massgebende Verfahrensrecht. Weit verbreitet ist dieses Instrument der Streitbeilegung im Handels-, Finanz-, Investitionsschutz- und Sportrecht.

Mit der Revision sollen die Regeln präzisiert werden. Die Schweiz könne sich damit in der internationalen Schiedsszene wieder vermehrt ins Gespräch bringen, sagte Vogt. In den letzten Jahren sei sie insbesondere gegenüber Frankreich oder den USA ins Hintertreffen geraten. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.