(sda) Bei der Revision des Aktienrechts nähern sich die Räte einander an, doch es sind noch immer strittige Punkte offen. Differenzen bestehen etwa in den Fragen, ob Generalversammlungen im Ausland durchgeführt und Loyalitätsaktien ausgegeben werden dürfen.

Der Nationalrat will Unternehmen erlauben, gewissen Aktionärinnen und Aktionären Vorzugsrechte zu gewähren, wie er am Mittwoch in der dritten Beratungsrunde diskussionslos beschloss. Der Ständerat hingegen hatte sich im vergangenen März ebenso ohne Diskussion gegen solche Loyalitätsaktien entschieden.

Mit Loyalitätsaktien würden Aktionäre, die Aktien über eine gewisse Zeit halten, von Vorzugsrechten profitieren und höhere Dividenden erhalten. Im Nationalrat sieht eine Mehrheit darin einen Anreiz für längerfristiges Denken und verantwortungsvolle Investitionen.

Kompromissvorschlag bei GV

Der Nationalrat bleibt auch dabei, dass Unternehmen Aktienkapital in Fremdwährung führen können müssen. Er ergänzte jedoch am Mittwoch stillschweigend, dass der Bundesrat die zulässigen Währungen festlegen muss. Der Ständerat hatte Aktienkapital in Fremdwährungen bisher abgelehnt, mit Verweis auf den Gläubigerschutz.

Der Nationalrat beharrt zudem darauf, es Unternehmen zu ermöglichen, Generalversammlungen im Ausland abzuhalten. Er beschloss auch dies stillschweigend und ergänzte dabei, dass die Wahl des Tagungsortes keine Nachteile für die Aktionäre mit sich bringen darf.

Der Ständerat hingegen möchte, dass Schweizer Gesellschaften ihre Generalversammlung in der Schweiz abhalten, so wie es das geltende Recht vorsieht. Er ist nun wieder am Zug. Geplant ist, die Vorlage in der laufenden Session zu bereinigen. Es verbleibt noch eine gute Handvoll Differenzen.

Einigung bei Geschlechterrichtwerten

Geeinigt haben sich die Räte bereits zuvor über mehrere Elemente der Aktienrechtsrevision. Bereits im vergangenen Jahr beschlossen beide Kammern Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Unternehmen.

In Verwaltungsräten soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein, in Geschäftsleitungen zu mindestens 20 Prozent. Betroffen sind etwa 200 Unternehmen. Unternehmen, die den Richtwert nicht erreichen, müssen im Vergütungsbericht die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen.

Bei der Gründung von Unternehmen soll gemäss bisherigen Parlamentsbeschlüssen weiterhin eine Pflicht zur öffentlichen Beurkundung bestehen. Der Bundesrat hatte im Rahmen der Aktienrechtsrevision vorgeschlagen, die Pflicht zur öffentlichen Beurkundung in einfachen Fällen abzuschaffen.