Mit 31 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnte er es am Mittwoch ab, auf einen Gesetzesentwurf des Nationalrats einzutreten, welcher diese Leistung abschaffen wollte.
Der Entwurf ging bereits dem Nationalrat zu weit. In der Wintersession sprach er sich dafür aus, die Überbrückungshilfe nicht abzuschaffen, sondern lediglich den Kreis der Berechtigten einzuschränken. Demnach sollen nur noch nicht wiedergewählte, nicht aber freiwillig aus dem Rat ausgeschiedene Parlamentsmitglieder eine solche Hilfe beantragen können. Diese soll zudem nur für sechs Monate statt für zwei Jahre geleistet werden.
Der Ständerat will aber auch davon nichts wissen. Die vorberatende Kommission wies auf die intensive zeitliche Beanspruchung durch das Parlamentsmandat hin. Es sei nicht allen Ratsmitgliedern möglich, neben der parlamentarischen Tätigkeit ein Einkommen zu erzielen, das nach einem plötzlichen Wegfall der Entschädigung für die Ratstätigkeit ein genügendes Auskommen sichere, sagte Kommissionssprecher Thomas Hefti (FDP/GL).
Sechs aktuelle Fälle
Thomas Minder (parteilos/SH) setzte sich vergeblich für die Vorlage ein. Er argumentierte, dass die Überbrückungshilfe eine Besserstellung gegenüber anderen Arbeitslosen darstelle. Es liege in der Verantwortung der Parlamentsmitglieder, rechtzeitig vorzusorgen.
Die Überbrückungshilfe können ehemalige Ratsmitglieder unter 65 Jahren in Anspruch nehmen, wenn sie nach Ausscheiden aus dem Parlament keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen als Ratsmitglied erzielen können oder bedürftig sind. Zwischen 2004 und 2019 wurde die Überbrückungshilfe von maximal 2370 Franken pro Monat an 28 Personen ausgerichtet, wie Hefti ausführte. Dabei wurden rund 950'000 Franken ausbezahlt. In diesem Jahr kämen etwa 130'000 Franken für sechs nicht wiedergewählte ehemalige Ratsmitglieder dazu.
Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.