(sda) Der Ständerat will die Strafen für gewisse Delikte verschärfen. Damit soll veränderten gesellschaftlichen Wertungen Rechnung getragen werden. Im Visier hat er insbesondere Randalierer, die bei Ausschreitungen Polizisten, Sanität oder Feuerwehr angreifen.

Allerdings ist unklar, ob die Entscheide des Ständerats vom Dienstag in diesem Bereich tatsächlich die von der Mehrheit gewünschte Verschärfung bringen. Der Bundesrat hatte beantragt, die Mindeststrafe zu erhöhen: Bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte durch Gruppen von gewalttätigen Randalierern sollte diese statt 30 mindestens 120 Tagessätze betragen.

Im Rat setzte sich jedoch eine Minderheit durch, die eine vermeintlich schärfere Version vorgeschlagen hatte: Geldstrafen sollen nur noch in leichten Fällen möglich sein, in der Regel muss eine Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.

Unerwünschte Nebenwirkung

"Diejenigen, die für unsere Sicherheit den Kopf hinhalten, dürfen im Gegenzug erwarten, dass wir ihnen den Rücken freihalten", sagte Stefan Engler (CVP/GR). Er verwies auf die steigende Zahl der Übergriffe. Polizeigewerkschaften forderten längst, die Täter härter zu bestrafen.

Justizministerin Karin Keller-Sutter warnte, dass die Strafen dadurch ungewollt milder ausfallen könnten. Ein Grund ist, dass keine Mindeststrafe mehr vorgesehen ist, ein anderer, dass nun in leichten Fällen immer eine Geldstrafe ausgesprochen werden muss. Ohnehin genügt laut Keller-Sutter das geltende Recht, um Randalierer und Chaoten zur Rechenschaft zu ziehen. "Man muss es nur anwenden", sagte sie.

Härtere Strafen

Eine weitere Änderung des Strafrechts betrifft die schwere Körperverletzung. Die Mindeststrafe wird von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben. In der Botschaft hatte der Bundesrat auf brutale Angriffe im öffentlichen Raum hingewiesen, welche das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung beeinträchtigten.

Für gewerbsmässig begangene Vermögensdelikte wird die Mindeststrafe auf sechs Monate vereinheitlicht. Telefon-Belästigung kann nach dem Willen des Ständerats künftig mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Heute droht dafür lediglich eine Busse. Im Zug der Revision werden auch zahlreiche Strafbestimmungen ausserhalb des Strafgesetzbuchs angepasst, um Änderungen im Strafrecht abzubilden.

Streit um bedingte Strafen

Der Ständerat will zudem den Umgang mit bedingten Strafen anpassen. Heute gilt, dass Ersttäter bei günstiger Prognose in der Regel zu einer bedingten Strafe verurteilt werden, wenn es das Strafmass zulässt. Neu soll das im Gesetz nicht mehr als Regel, sondern nur als Möglichkeit formuliert sein.

Der Richter erhalte dadurch mehr Spielraum, ohne dass die Mindeststrafen angehoben werden müssten, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). Nicht alle waren damit einverstanden. Bedingte Strafen seien das beste Mittel gegen Wiederholungstaten, sagte Céline Vara (Grüne/NE). Parteikollege Mathias Zopfi (GL) warnte, dass die "Kann-Formulierung" die Rechtssicherheit untergrabe. Ein Wildwuchs in der Anwendung werde zu einer Beschwerdeflut führen.

Der Ständerat befasste sich auch mit dem Verhältnis von Mindest-Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Auf die Frage gebe es in der Literatur keine eindeutige Antwort, sagte Jositsch. Gegen den Widerstand der Linken beschloss der Ständerat, dass die Untergrenze der Geldstrafe auch für eine Freiheitsstrafe gelten soll.

Sexualstrafrecht kommt später

Hintergrund der Revision sind veränderte gesellschaftliche Wertungen. Man müsse sich immer fragen, welche Strafe für welche Delikte angemessen seien, sagte Keller-Sutter. Die Wertungen könnten sich im Laufe der Zeit verändern.

Verändert hat sich in den letzten Jahren insbesondere die Bewertung von Sexualstraftaten. Der Bundesrat hatte dem Parlament daher auch Anpassungen des Sexualstrafrechts vorgeschlagen. Diese beinhalten jedoch materielle Änderungen, also eine neue Umschreibung der Straftat. Unter anderem sollen nicht nur Frauen, sondern auch Männer Opfer einer Vergewaltigung werden können.

Eine Vernehmlassung wurde dazu bisher nicht durchgeführt. Das soll nun nachgeholt werden. Der Ständerat beschloss auf Antrag seiner Rechtskommission, das Sexualstrafrecht in eine separate Vorlage auszulagern. Das Justiz- und Polizeidepartement arbeitet derzeit eine Vernehmlassungsvorlage dazu aus.