(sda) Der Ständerat ist dafür, dass Verlustscheine künftig nicht nur in Papierform, sondern auch elektronisch aufbewahrt werden können. Er hat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat angenommen.

Der Ständerat will aber zusätzlich festschreiben, dass die rechtliche Gültigkeit auch von elektronischen Schuldscheinen jederzeit ersichtlich sein muss. Der Rat hiess die Ergänzung seiner Rechtskommission gut und verabschiedete die angepasste Motion oppositionslos. Diese geht zurück an den Nationalrat.

Ein Verlustschein ist die amtliche Bescheinigung, dass eine Forderung am Ende des Betreibungs- oder Konkursverfahrens offen geblieben ist. Heute müssen solche Scheine in Papierform aufbewahrt werden, um ihren Wert zu behalten.

Da landesweit Millionen von Verlustscheinen aufbewahrt würden, entstünden erhebliche Kosten für die Aufbewahrung dieser Dokumente, hatte Motionärin Doris Fiala (FDP/ZH) im Nationalrat argumentiert.

Auch der Bundesrat ist mit der Digitalisierung von Verlustscheinen einverstanden. Der Nationalrat hatte dem Anliegen bereits in der vergangenen Herbstsession zugestimmt. Er muss nun noch über den Zusatz des Ständerates befinden.