(sda) Der Ständerat sieht keinen Anlass mehr, zur Auslegung des so genannten Söldnergesetzes den Bundesrat zum Handeln zu veranlassen. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Diese ist damit vom Tisch.

Der Ständerat befasste sich am Donnerstag einmal mehr mit dem Fall des Flugzeugherstellers Pilatus und der Auslegung des Gesetzes über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) oder eben Söldnergesetzes. Mit dem Nein folgte er der Mehrheit seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SiK).

Diese war zum Schluss gekommen, dass der Bundesrat zugesichert habe, zu handeln und Massnahmen ergriffen habe, wie Sprecher Josef Dittli (FDP/UR), ausführte. Bis spätestens im August wolle er die Verordnung über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen anpassen.

Weiter plane der Bundesrat, die Definitionen der Dienstleistungsarten - etwa Beratung, Ausbildung und Wartung - zu konkretisieren. Offen ist, ob das Söldnergesetz angepasst werden müsse. Mögliche Optionen würden derzeit erarbeitet, sagte Aussenminister Ignazio Cassis. Ein Bericht werde dem Bundesrat bis Ende Jahr vorliegen.

Zudem hatte das Parlament zwei Motionen zu der Angelegenheit überwiesen. Auslöser war das Verbot, das das Aussendepartement EDA gegen Pilatus ausgesprochen hatte, an Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate gelieferte Schulungsflugzeuge zu warten. Die beiden Länder bekämpfen im Jemen die Huthi-Rebellen.

Das Eda stützte das Verbot auf das Söldnergesetz. Es machte geltend, Pilatus habe die Flugzeug-Wartungsaufträge nicht korrekt gemeldet und reichte eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft ein. Diese eröffnete ein Strafverfahren, stellte dieses aber wieder ein. Sie kam zum Schluss, dass Pilatus die Meldepflicht nicht verletzt habe.

Pilatus stellte sich von Anfang an auf den Standpunkt, alles richtig gemacht zu haben. Gegen das Verbot der Servicedienstleistungen reichte das Unternehmen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses erteilte der Beschwerde aufschiebende Wirkung, weshalb die Flugzeugtechniker nach wie vor in den Golfstaaten tätig sind.