Er hat am Donnerstag mit 25 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion von alt Ständerat Claude Janiak (SP/BL) angenommen. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.
"Schweizer Flussfahrtunternehmen schaffen es immer weniger, ihr Personal in der Schweiz und im EU-Raum zu rekrutieren", sagte Damian Müller (FDP/LU). Deshalb seien sie auf Angehörige aus Drittstaaten angewiesen. Solche müssten ein Schweizer Visum erhalten, auch wenn die Schiffe unter Schweizer Flagge auf europäischen Flüssen verkehrten und die Schweiz nicht oder nur selten anlaufen würden.
Der Vorschlag stiess in der kleinen Kammer auf viele Sympathien. Die besondere Situation dieses Sektors rechtfertige eine Sonderregelung, lautete der Tenor von links bis rechts. Auch die Gegner anerkannten den Handlungsbedarf, warnten aber vor einer Sonderregelung im Ausländergesetz, aus Angst vor einem Präjudiz.
Ungleiche Behandlung
Während die Behörden in der EU bei der Visavergabe auf den Sitz des Unternehmens abstellen, nehmen die Schweizer Behörden das Arbeitsgebiet als Kriterium. Damit fällt die Schweizer Branche oft zwischen Stuhl und Bank, wie Müller zu bedenken gab.
Die ausländischen Behörden halten die Schweiz hinsichtlich Visa und Arbeitsvertrag für zuständig, die Schweizer Behörden erklären ihre Zuständigkeit aber nur für gegeben, wenn das betreffende Schiff eine gewisse Mindestzeit in der Schweiz verkehrt.
Für Arbeitnehmende auf Schiffen, die etwa zwischen Amsterdam und Budapest verkehren, wird die Erteilung von Visa verweigert, auch wenn das Schiff von einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz geführt und unter Schweizer Flagge betrieben wird.
Nicht umsetzbar
Der Bundesrat hält die Motion für nicht umsetzbar, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte. Sie verstosse gegen das Territorialitätsprinzip. Zudem ermögliche die aktuelle Zulassungspraxis für Drittstaatenangehörige auf Schweizer Kabinenschiffen bereits, entsprechendes Personal zu rekrutieren und anzustellen. Dazu müsse aber die Erwerbstätigkeit mindestens teilweise auch in der Schweiz ausgeübt werden.
Dem Bundesrat seien die schwierigen Lohn- und Arbeitsbedingungen des Kabinenschiffpersonals bekannt, schrieb er in seiner Antwort auf den Vorstoss. Die Branche müsse wieder für europäische Arbeitskräfte attraktiv gemacht werden.