(sda) Seit 1. Juni können direkt oder indirekt von der Corona-Krise betroffene Selbstständigerwerbende keine Erwerbsausfallentschädigung mehr beziehen. Der Bundesrat prüft nun Massnahmen für Härtefälle.

Zwar habe eine grosse Mehrheit von Betrieben die Arbeit nach den verschiedenen Lockerungsschritten wieder aufnehmen können, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin am Montag in der Fragestunde des Nationalrats. Es gebe aber Härtefälle, die man genauer unter die Lupe nehmen müsse.

Sein Wirtschaftsdepartement WBF erarbeite derzeit einen Bericht, in welchem weitere Massnahmen für verschiedene Branchen geprüft würden, sagte Parmelin. Der Bundesrat werde an einer seiner nächsten Sitzungen darüber befinden.

Die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran kritisierte, dass die Veranstaltungsbranche vergessen werde. Viele Selbstständigerwerbende und KMU-Inhaber seien in ihrer Existenz bedroht. Der Ausserrhoder SVP-Nationalrat David Zuberbühler stellte die Frage, weshalb der Bundesrat das Notrecht nicht sofort auflöse. Die Einschränkungen für viele Betriebe seien nicht mehr notwendig.

Parmelin erinnerte daran, dass der Bundesrat nur befristete Notverordnungen erlassen könne. Er beobachte die Situation laufend. Dabei würden stets wirtschaftliche und epidemiologische Überlegungen berücksichtigt.