(sda) Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) soll sich als pädagogische Hochschule akkreditieren können. Dafür muss das Parlament ein neues Gesetz verabschieden. Der Ständerat hat dieses am Dienstag als Erstrat einstimmig gutgeheissen.

Am Ehb lassen sich Berufsbildungsverantwortliche aus- und weiterbilden. Zudem befasst es sich mit der Zukunft von Berufen und der Berufsbildungsforschung.

Mit der vorgesehenen Umwandlung in eine Hochschule sei in der Bildungskommission des Ständerats das Unbehagen aufgekommen, dass das EHB "verakademisiert" werden könnte, sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG). Es sei aber sehr wichtig, dass die Praxisorientierung des EHB trotz der geplanten Umwandlung in eine pädagogische Hochschule gewährleistet sei.

Bildungsminister Guy Parmelin entgegnete, dass diese Befürchtung nicht eintreten werde. Mit dem neuen Gesetz werde lediglich ein eigener Organisationserlass geschaffen, der die Aufgaben für das EHB regele. Es definiere nicht die Art von Hochschule, welche das EHB sein müsse.

Als Hochschule gelten Universitäten, Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen, universitäre Institute und Fachhochschulinstitute. Die EHB strebt die Akkreditierung als pädagogische Hochschule an.

Nähe zu Arbeitsorganisationen

Im neuen Bundesgesetz (EHB-Gesetz) werden unter anderem die Aufgaben, Zusammenarbeit, Lehrdiplome und Titel, Organisation, Finanzierung und die Aufsicht durch den Bund geregelt. Der Ständerat ergänzte das Gesetz mit zwei Absätzen, wonach die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt institutionalisiert wird und letztere der Bundesrat regelt.

Dass die Bildung eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Arbeitswelt sei, sei eine "Grundfeste des Berufsbildungswesens". Das EHB müsse eingebunden bleiben in diese Verbundpartnerschaft, sagte Kommissionssprecher Michel.

Heute ist der Betrieb des Hochschulinstituts für Berufsbildung mit wenigen Artikeln im Berufsbildungsgesetz geregelt. Alle weiteren Bestimmungen finden sich auf Verordnungsstufe. Das widerspricht der Verfassung und den Corporate-Governance-Standards des Bundes.

Als nächstes berät der Nationalrat die Vorlage.