Die kleine Kammer nahm den Vorstoss einstimmig und im Einklang mit dem Bundesrat an. Der Nationalrat hat bereits einer gleichlautenden Motion zugestimmt. Deshalb gilt das Geschäft als überwiesen. Der Bundesrat muss nun die gesetzlichen Unvereinbarkeitsbestimmungen am Bundesstrafgericht ändern.
Künftig soll das Verbot einer berufsmässigen Vertretung von Dritten nur aufs Bundesstrafgericht beschränkt sein. Das soll helfen, die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu erleichtern. Das Bundesgericht kennt bereits eine vergleichbare Regelung.