Die Forderung des ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrat Claudio Zanetti ist damit vom Tisch. Zanetti wollte, dass die Schweizerinnen und Schweizer im Ausland die Stimm- und Wahlzettel selbst ausdrucken und so rechtzeitig zur Verfügung haben und per Post zurückschicken. Die Zustellung per Post sei für viele unzulänglich, schrieb er.
Die Staatspolitische Kommission (SPK) sah im E-Versand ein weit höheres Missbrauchsrisiko als im E-Voting. Hacker könnten an via Mail verschickte oder auf Plattformen erhältliche Unterlagen gelangen, sie ausdrucken und benutzen. Für die maschinelle Auszählung der Stimmen brauche es zudem einheitliches Material.
Auch der Bundesrat hatte den E-Versand abgelehnt. Der Wegfall des elektronischen Stimmkanals würde für die Stimmberechtigten keinen Zeitgewinn, sondern einen Zusatzaufwand für Druck und Rückversand der Stimmunterlagen bedeuten, schrieb er.
Bundeskanzler Walter Thurnherr sagte im Rat, dass wegen der in der Corona-Krise verschlechterten Post-Zustellung Massnahmen für den Urnengang vom 27. September in Prüfung seien, etwa ein noch früherer Versand der Stimmunterlagen. Ein rechtliche Anspruch auf rechtzeitige Zustellung der Unterlagen bestehe nicht.
Die Landesregierung will das E-Voting weiter ausdehnen und nicht neue Konzepte erarbeiten, "die absehbare Unzulänglichkeiten schaffen". Einen Mehrwert habe E-Voting auch im Inland, etwa für Menschen mit Behinderungen.
Der Nationalrat hatte die Motion vor einem Jahr unterstützt. E-Voting läuft im Moment lediglich im Versuchsbetrieb; der Bundesrat entschied im Juni 2019, es vorläufig nicht als offiziellen Stimmkanal zuzulassen, aber den Versuchsbetrieb weiterzuführen.