Der Rat nahm am Donnerstag ein entsprechendes Postulat von Samira Marti (SP/BL) mit 103 zu 84 Stimmen an. "Für solide Politik braucht es auch solide Datengrundlagen", sagte Marti. "Wir tappen im Dunkeln, wenn es darum geht, den wirtschaftlichen Fortschritt der Gleichstellung zu messen". Heute überlasse die Schweiz die Datenerfassung der Europäischen Union.
Diana Gutjahr (SVP/TG) bekämpfte das Postulat. Das Bundesamt für Statistik und das eidgenössische Büro für Gleichstellung würde diese Daten erfassen. Die Bundesverwaltung müsse nicht mit diesem zusätzlichen Bericht beschäftigt werden.
Auch Bundesrat Alain Berset sagte, dass solche Statistiken zwar sehr wichtig seien, um objektiv zu überprüfen, ob und und in welcher Form es eine Lohnungleichheit gebe. Die Daten existierten aber schon.
Der Rat folgte dennoch der SP-Nationalrätin. Der Bundesrat muss nun Bundesrat in Form eines Berichts klären, wie die gesamte Einkommensdifferenz zwischen Männern und Frauen zukünftig regelmässig erhoben und berechnet werden kann.
Eigene Bedürfnisse von Frauen
Mit einem weiteren Postulat beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, Massnahmen aufzeigen, damit die Wissenschaft und das Gesundheitspersonal in den Bereichen Forschung, Prävention und Pflege die spezifischen Bedürfnisse der Frauen besser berücksichtigen.
Gemäss Laurence Fehlmann Rielle (SP/GE), die den Vorstoss eingereicht hatte, wird das Leiden von Frauen regelmässig nicht ernst genommen. Frauen erhielten daher nicht immer eine angemessene Pflege. Beispielsweise würden Herzinfarkte und Schlaganfälle bei Frauen oft übersehen.
Nicht alle sahen den Handlungsbedarf. Frauen seien nicht Opfer von geschlechtsspezifischen gesellschaftlichen Konstrukten, argumentierte Therese Schläpfer (SVP/ZH). Der Bundesrat hatte die Ungleichbehandlung anerkannt und sich bereit erklärt, diese zu untersuchen. Die grosse Kammer nahm das Postulat mit 113 zu 69 Stimmen an.