(sda) Medien: Die arg gebeutelte Medienbranche kann auf mehr staatliche Gelder hoffen. Der Ständerat hat am Donnerstag ein Massnahmenpaket in Höhe von jährlich 150 Millionen Franken verabschiedet. Die Zeitungsverleger profitieren. Auf der Strecke bleiben die Onlinemedien. Zwar sprach sich die kleine Kammer im Grundsatz für eine Förderung von Onlinemedien aus. Weil sie aber die Ausgabenbremse bei diesem Teil der Vorlage nicht löste, ist die Förderung faktisch abgelehnt. Es darf kein Geld fliessen. Vorgesehen waren 30 Millionen Franken pro Jahr. Aufgestockt hat der Ständerat die indirekte Presseförderung, auf jährlich 120 Millionen Franken. Neu soll auch die Frühzustellung unterstützt werden. Keine Opposition gab es bei der Unterstützung für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, für den Presserat und für die Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die verschiedenen Institutionen sollen mit maximal 30 Millionen Franken pro Jahr unterstützt werden. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

Terrorismus: Privatpersonen sollen weniger leicht Zugang haben zu Chemikalien, aus denen sich Bomben bauen lassen. Der Ständerat hat Gesetzesbestimmungen gutgeheissen, die für den Kauf von bestimmten Substanzen eine Bewilligung vorschreiben. Der Ständerat hiess das Gesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe mit 34 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Die Vorlage betrifft beispielsweise Dünger, Bleichmittel oder Lösungsmittel und Privatpersonen, die solche Stoffe kaufen wollen. Bei verschiedenen Anschlägen in den vergangenen Jahren kamen selbstgebaute Bomben aus solchen Stoffen zum Einsatz. Nun ist der Nationalrat am Zug.

Verordnungsveto: Der Ständerat hat auch im zweiten Anlauf Nein gesagt zu einer Vorlage des Nationalrats, die dem Parlament das Recht verschaffen wollte, bei bundesrätlichen Verordnungen sein Veto einzulegen. Damit ist die Vorlage endgültig gescheitert. Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel oppositionslos. Im März hatte der Nationalrat auf seiner Idee eines Verordnungsvetos beharrt. Dieses sollte verhindern, dass der Bundesrat Verordnungen erlassen kann, die dem Willen der Räte nicht entsprechen. Befürworter sehen darin eine Art Notbremse, die auch präventive Wirkung haben soll. Die Mehrheit hielt dagegen, dass das Parlament bereits die Möglichkeit habe, auf Verordnungen einzuwirken. Auch der Bundesrat und die Kantone lehnen das Verordnungsveto ab.

Aktienrecht: Das modernisierte Aktienrecht, das unter anderem Geschlechterrichtwerte für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte von börsenkotierten Unternehmen bringt, ist bereinigt. Der Ständerat hat den Antrag der Einigungskonferenz gutgeheissen, mit 41 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Im Nationalrat war der Entscheid schon zuvor mit 140 zu 53 Stimmen gefallen. Die SVP-Fraktion stimmte in der grossen Kammer dagegen. Einer der letzten strittigen Punkte waren Vorzugsrechte für bestimmte Aktionäre. Das modernisierte Aktienrecht lässt sie nun nicht zu. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.

Coronavirus: Der Ständerat hat den Kurs des Bundesrats bei der Öffnung der Landesgrenzen nachträglich bestätigt. Er unterstützte stillschweigend eine Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats, die die inzwischen vorgenommenen Schritte verlangt. Seit Montag (15. Juni) sind im Schengen-Raum die wegen der Pandemie eingeführten Grenzkontrollen wieder abgeschafft, für EU- und Efta-Staaten und Grossbritannien gilt die Personenfreizügigkeit wieder. Für Angehörige von Drittstaaten bestehen aber nach wie vor Einschränkungen. Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte, über die Öffnung der Grenzen auch für sie werde in Absprache mit den Schengen-Staaten "in den nächsten Tagen und Wochen" entschieden. Vorläufig seien die Visa bis 1. Juli ausgesetzt.

E-Voting: Auslandschweizer sollen Wahl- und Abstimmungsunterlagen nicht auf elektronischem Weg erhalten. Der Ständerat hat eine Motion oppositionslos abgelehnt, die das verlangte. Die Forderung des ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrats Claudio Zanetti ist damit vom Tisch. Zanetti wollte, dass die Schweizerinnen und Schweizer im Ausland die Stimm- und Wahlzettel selbst ausdrucken und so rechtzeitig zur Verfügung haben und per Post zurückschicken. Die Staatspolitische Kommission sah im E-Versand ein weit höheres Missbrauchsrisiko als im E-Voting. Für die maschinelle Auszählung der Stimmen brauche es zudem einheitliches Material.

Betreibungen: Der Ständerat stellt keine neuen Forderungen zur Zusammenführung von Betreibungsregistern. Er hat eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Erich Hess (SVP/BE) abgelehnt; diese ist nun vom Tisch. Sie verlangte, dass eine Anfrage bei einem Betreibungsregister genügen soll, um Auskunft über alle in der Schweiz registrierten Betreibungen und Verlustscheine zu bekommen. Im Rat herrschte aber die Meinung vor, die Umsetzung einer Motion von Nationalrat Martin Candinas (CVP/GR) abzuwarten. Diese verlangt eine zwingende Überprüfung des Wohnsitzes beim Verlangen eines Registerauszugs. Das soll verhindern, dass ein unbelasteter Auszug angefordert werden kann. Eine Minderheit hätte der Initiative Folge geben wollen. Er spüre beim Bundesrat keinen Willen, vorwärtszumachen, sagte Hannes Germann (SVP/SH).

Gerichte: Die heutige Regelung, wonach nebenamtlichen Richtern am Bundesstrafgericht keinerlei berufsmässige Vertretung von Dritten an Gerichten erlaubt ist, soll gelockert werden. Der Ständerat hat eine Motion seiner Rechtskommission angenommen. Weil der Nationalrat bereits einer gleichlautenden Motion zugestimmt hat, gilt das Geschäft als überwiesen. Künftig soll das Verbot einer berufsmässigen Vertretung von Dritten nur aufs Bundesstrafgericht beschränkt sein. Das soll helfen, die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu erleichtern. Das Bundesgericht kennt bereits eine vergleichbare Regelung.

Broschüre: Der Nationalrat hätte den Bundesrat mit einer Motion dazu verpflichten wollen, in der Schrift "Der Bund kurz erklärt" die Parlamentsmitglieder stets mit Namen und Bild aufzuführen. Motionär Gregor Rutz (SVP/ZH) hatte argumentiert, der Verwaltung werde zu viel Gewicht gegeben in der Schrift. Man könnte meinen, das Parlament sei zur Garnitur verkommen. Mittlerweile hat die Bundeskanzlei gehandelt und die gewünschten Anpassungen der Broschüre vorgenommen. Der Ständerat lehnte die Motion deshalb ab.

Petitionen: Der Ständerat hat sechs Petitionen abgelehnt, darunter eine der Gesellschaft Schweiz-Palästina. Diese verlangt, im Gaza-Streifen begangene Kriegsverbrechen vor Gericht zu bringen. Mit einer weiteren Petition fordert die Plattform für Frieden und Demokratie, das aktualisierte Freihandelsabkommen der Efta mit der Türkei zu sistieren bis die Regierung in Ankara die Menschenrechte respektiere. Anliegen weiterer Petitionen waren die Förderung von Herstellung und Vertrieb von künstlichem Fleisch durch den Bund, ein besserer Jugendschutz bei gefährlichen Arbeiten sowie Strassenverkehrssteuern für ausländische Unternehmen in der Schweiz und für Grenzgänger sowie das Unterrichten von einer Landessprache und Englisch in der Schule.

Die Traktanden des Ständerats für Freitag, 19. Juni (08:15 bis 09:00):

Bern Schlussabstimmungen