(sda) Der Nationalrat will die Prüf- und Aufsichtskompetenzen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer stärken. Er hat am Montag einer parlamentarischen Initiative seiner Finanzkommission zugestimmt.

Diese argumentiert, dass das aktuelle System zu unannehmbaren Ungleichbehandlungen zwischen den Steuerzahlenden der einzelnen Kantone führt. Zur Begründung verwies die Kommission auf die AHV-Steuervorlage. Mit dieser wurde der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer erhöht.

Die Erfassung, die Veranlagung sowie der Bezug erfolgen durch die kantonalen Behörden. Zwar sei die Aufsicht über die direkte Bundessteuer verbessert worden, sagte Kommissionssprecherin Céline Widmer (SP/ZH). Es bestünden jedoch weiterhin Aufsichts- und Prüflücken. Es gebe zum Beispiel Fragezeichen bei der Unabhängigkeit kantonaler Aufsichtsorgane.

Die Gegnerinnen und Gegner befürchten, dass die neue Kompetenz zu einer Schwächung der Kantone führen würde. Die Aufgabe liege seit Jahren in den Händen der Kantone. Das deute darauf hin, dass es keine besonderen Probleme gebe, sagte Alex Farinelli (FDP/TI). Die Initiative wurde mit 108 zu 83 Stimmen angenommen.

Die Finanzkommission des Ständerats hatte die Initiative abgelehnt. Diese geht nun an den Ständerat. Die Nationalratskommission kann nur dann eine Gesetzesänderung ausarbeiten, wenn beide Räte zustimmen.