Es handelt sich um ein einzelnes Element der Revision der Strafprozessordnung, die der Bundesrat dem Parlament vorgeschlagen hat. Die nationalrätliche Rechtskommission löste die Sicherheitshaft heraus und brachte sie in einer eigenen Vorlage unter, um diese rasch behandeln zu können.
Die Eile ist wegen eines Urteils des Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg notwendig. Dieser hatte vergangenen Dezember festgestellt, dass die gesetzliche Grundlage für eine Sicherheitshaft nicht ausreicht in Fällen, in denen ein Entscheid über die Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme hängig ist.
Klare Regel
Damals hatte der Bundesrat dem Parlament bereits seine Vorschläge zur Änderung der Strafprozessordnung vorgelegt. Demnach darf das Gericht eine Sicherheitshaft anordnen, wenn ein nachträgliches Verfahren hängig ist, zum Beispiel über die Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme. Voraussetzung ist, dass voraussichtlich ein Freiheitsentzug angeordnet wird und Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht.
Diesem Antrag hat der Ständerat einstimmig zugestimmt. Da es keine Differenzen zwischen den Räten gibt, ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.
Der Hauptteil der Strafprozessordnungs-Revision ist im Nationalrat in der Sondersession von Ende Oktober traktandiert. Dabei geht es um die Einschränkung der Teilnahmerechte, die konsequente Umsetzung des sogenannten Prinzips der "double instance" mit zwei unabhängigen Instanzen oder die Erstellung und Speicherung von DNA-Profilen zur Aufklärung früherer oder künftiger Straftaten.