(sda) Britinnen und Briten in der Schweiz und Schweizerinnen und Schweizer in Grossbritannien sollen nach dem Brexit ihre Rechte behalten können. Der Ständerat hat am Dienstag einstimmig ein Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien gutgeheissen.

Das im Februar 2019 unterzeichnete Abkommen betrifft rund 34'500 Schweizerinnen und Schweizer sowie rund 43'000 Britinnen und Briten. Sie leben und arbeiten im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens im jeweils anderen Land.

Das Abkommen ist eines von sieben Abkommen der sogenannten "Mind the Gap"-Strategie des Bundesrates. Deren Ziel ist es, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten nach dem Austritt von Grossbritannien aus der EU so weit als möglich zu sichern. Mit dem Abkommen würden Kontinuität und Rechtssicherheit geschaffen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Ständerat. Der Nationalrat hatte der Vorlage bereits zugestimmt.

Neben der Freizügigkeit deckt das Abkommen den Bereich soziale Sicherheit sowie die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Qualifikationen ab. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Zudem können dank des Abkommens bereits begonnene Dienstleistungserbringungen nach dem Brexit zu Ende geführt werden.

Nicht anwendbar ist das Abkommen für jene Menschen, die nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens in Grossbritannien respektive in die Schweiz einreisen und dort leben und arbeiten möchten. Für sie ist ein anderes Abkommen vorgesehen.

Um das Abkommen in der Schweiz umzusetzen, müssen die Gesetze über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und das Anwaltsgesetz angepasst werden.

Seit dem Brexit von Ende Januar gilt während einer Übergangszeit noch das Freizügigkeitsabkommen. Nach dem Ende dieser Frist - voraussichtlich ab 1. Januar 2021 - gilt das neue Abkommen. Bei einem ungeregelten Brexit wird es vorläufig angewendet.