(sda) Die Mitglieder von National- und Ständerat werden in der letzten Woche der Herbstsession über eine Begnadigung entscheiden. Das Gesuch hat ein Tscheche gestellt, der wegen Betrugs und Geldwäscherei verurteilt worden ist.

Die 17-köpfige Begnadigungskommission empfiehlt der Vereinigten Bundesversammlung einstimmig, das Gesuch abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Dass das eidgenössische Parlament über eine Begnadigung entscheidet, kommt selten vor. 2008, hatte das Parlament zum letzten Mal einen solchen Entscheid gefällt, wie es in der Mitteilung hiess.

Der Gesuchsteller war vom Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen Betrugs und mehrfacher qualifizierter Geldwäscherei verurteilt worden. Er kassierte dafür eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Die Bundesversammlung wird am 23. September definitiv über seine Begnadigung entscheiden.

Die Begnadigungskommission ist zuständig für Gesuche um Begnadigung, die Entscheide des Bundesstrafgerichts oder einer eidgenössischen Verwaltungsbehörde betreffen, aber auch für Militärstrafsachen, wenn diese vom Bundesgericht beurteilt worden sind.

Der Kommission gehören fünf Mitglieder des Ständerates und zwölf Nationalrätinnen und Nationalräte an. Präsident ist Ständerat Daniel Fässler (CVP/AI), Vizepräsident Nationalrat Pierre-André Page (SVP/FR).