Die grosse Kammer hat einen entsprechenden Vorstoss von Nationalrat Michael Töngi (GLP/LU) am Donnerstag mit 99 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Dieser ist damit vom Tisch.
Töngi argumentierte vergebens, dass Bundesangestellte im vergangenen Jahr 1600 Mal um die Welt geflogen seien. Die Verordnungsänderung des Bundesrats habe keine Verbesserung gebracht, weil Bundesangestellte nach Brüssel oder London noch immer meist fliegen würden. Dies könne mit der Grenze von acht Stunden unterbunden werden.
Am 1. Juli 2020 ist eine Verordnung in Kraft getreten, wonach Mitarbeitende der Bundesverwaltung erst ab sechs Stunden Reisezeit fliegen dürfen und sonst mit der Bahn fahren müssen.
Piero Marchesi (SVP/TI) erklärte für eine Mehrheit der vorberatenden Kommission, dass diese neue Verordnung vom 1. Juli nun erst einmal angewendet werden solle. Die Wirkung der neuen Regel solle dann zu gegebener Zeit überprüft werden. Eine Mehrheit der Kommission sehe daher zu diesem Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf.