(sda) Der Nationalrat will das Obligatorium für bestimmte Betriebe, ihre Angestellten bei der Suva zu versichern, nicht abschaffen. Er hat einen Vorstoss aus der SVP-Fraktion abgelehnt, der eine vereinfachte Regelung verlangt hatte.

Das Unfallversicherungsgesetz listet auf, welche Betriebe zwingend bei der Suva versichert sein müssen. Beispielsweise sind es industrielle Betriebe, Firmen, die Materialien wie etwa Holz oder Glas maschinell bearbeiten, aber auch Handelsfirmen, die mit Maschinen schwere Waren bewegen, sowie die Bundesverwaltung.

Diese Regelung berge Abgrenzungsprobleme, kritisierte Diana Gutjahr (SVP/TG) in ihrer parlamentarischen Initiative, und sieben von zehn Betrieben hätten eine private Versicherung. Das Teilmonopol der Suva gehöre vollständig abgeschafft. "Konkurrenz belebt das Geschäft", sagte Gutjahr dazu.

Die Mehrheit der Sozialkommission sah aber keinen Handlungsbedarf. Ihr fehlte auch ein Vorschlag, um die Unfallversicherung für Betriebe mit hohem Risiko ohne das Suva-Teilmonopol abzudecken. Auch arbeite die Suva kostengünstig und gehe bei der Prävention voran, sagte Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH).

Der Rat lehnte die Initiative mit 104 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen ab. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.