(sda) Bundeskanzler Walter Thurnherr vertritt auch bei der zweiten Beratung des Covid-19-Gesetzes im Nationalrat die Regierung. Das Veto der grossen Kammer von vergangener Woche bleibt folgenlos.

Der Nationalrat hatte am vergangenen Donnerstag mit 100 zu 89 Stimmen einen Ordnungsantrag von SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (ZG) angenommen. Er verlangte, dass bei der weiteren Beratung des Gesetzes ein oder mehrere Mitglieder des Bundesrats anwesend sind. Das sei keine Kritik am Bundeskanzler, sondern eine institutionelle Frage, sagte Aeschi. Schliesslich gehe es um ein sehr wichtiges Geschäft.

Der Bundesrat hat vom Antrag Kenntnis genommen, kommt dem Begehren aber nicht nach, wie Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (FDP/VD) am Montagabend bekanntgab. Die Regierung stütze ihren Entscheid auf Artikel 161 des Parlamentsgesetzes. Demnach vertritt der Bundeskanzler die Geschäfte der Bundeskanzlei in den Räten und in den Kommissionen.

Der Nationalrat beugt sich erst am Dienstagvormittag ein zweites Mal über das Covid-19-Gesetz. Mit 100 zu 85 Stimmen bei 10 Enthaltungen nahm die grosse Kammer am Montag einen Ordnungsantrag von Manuela Weichelt-Picard (Grüne/ZG) an, das Geschäft um einen Tag zu verschieben.

Die vierstündige Kommissionssitzung habe gezeigt, dass die Differenzbereinigung Zeit brauche, sagte Weichelt-Picard. Die Ratsmitglieder sollten vor der zweiten Beratung der Vorlage die Fahne seriös studieren und sich eine Meldung bilden können. Mit ihrer Argumentation überzeugte sie eine Mehrheit.