Der Entscheid fiel in beiden Räten einstimmig. Der ausserordentliche Bundesbeitrag soll verhindern, dass der Ausgleichsfonds der ALV Ende 2020 die Schuldenobergrenze von 8 Milliarden Franken erreicht. Dadurch würde die Schuldenbremse ausgelöst, was eine Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte ab 2021 zur Folge hätte. Es herrscht breite Einigkeit darüber, dass das die wirtschaftliche Krise noch vertiefen würde.
Die Milliarden sind schon beschlossen, sie stehen der ALV aber erst zur Verfügung, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Mit der nun vom Nationalrat genehmigten Vorlage wird auch gleich die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund die Arbeitslosenversicherung nötigenfalls 2021 weiter unterstützen könnte.
Das Gesetz soll dringlich in Kraft gesetzt werden. Nachdem sich die Räte inhaltlich geeinigt haben, können sie nun über die Dringlichkeit abstimmen. Die Vorlage geht zu dem Zweck zurück an den Nationalrat.
In einem ersten Schritt hatten die Räte schon im Mai 6 Milliarden Franken zusätzlich für die ALV bewilligt. Diese erste Tranche stützte der Bundesrat direkt auf Notrecht, ein spezielles Gesetz war dafür nicht notwendig. Die bereits aufgelaufenen Kosten für Kurzarbeitsentschädigungen übersteigen diesen Betrag bereits.