Pfister machte in der Motion geltend, dass internationale Hersteller mit Knebelverträgen Schweizer Garagen an sich binden würden. Damit werde der freie Wettbewerb eingeschränkt. Diesem Ansinnen sollte eigentlich die so genannte KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Weko) aus dem Jahr 2002 entgegenwirken.
Vom Bundesrat verlangt die Motion nun, mit einer Verordnung dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen in der Praxis effektiv umgesetzt werden. Die Weko selbst könne die Vorgabe bei rund 5000 Unternehmen im Autogewerbe nicht durchsetzen, so Pfister.
Die Zivilgerichte ihrerseits seien nicht an das Weko-Papier gebunden und ignorierten es. Garagen oder Kunden, die die Weko-Regelungen vor Gericht durchsetzen wollten, scheiterten vor Gericht. Die Garagisten müssten zu ihrem Recht kommen können, sagte Pfister im Rat.
Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte, die Weko habe ihre Regelung 2015 mit einem neuen Papier gegen Wettbewerbsabreden im Autogewerbe ersetzt. Diese sei nicht bindend, würden aber von den Gerichten beachtet. Von einer Verordnung verspricht sich der Bundesrat keinen zusätzlichen Nutzen.
Die Motion geht nun an den Ständerat.