Die Gesetzesrevision war im Nationalrat unbestritten. Sie soll die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass das EDA Personendaten von Schweizerinnen und -schweizern bearbeiten kann, die im Ausland wohnhaft sind oder sich dort aufhalten. Nur so kann das Departement Aufgaben wie die Erbringung von Unterstützungsleistungen im Ausland erfüllen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Sie erlaubt es laut dem Bundesrat, die Anforderungen des Datenschutzgesetzes zu erfüllen und gleichzeitig den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Damit wird jedoch laut EDA-Vorsteher Ignazio Cassis keine Veränderung der Tätigkeiten des EDA angestrebt. Es handle sich lediglich um eine "Vervollständigung der gesetzlichen Grundlagen", die für die Hilfeleistung an Landsleute im Ausland unerlässlich sei.
Es hatte sich insbesondere gezeigt, dass eine gesetzliche Grundlage für die Bearbeitung besonders schützenswerter Daten fehlt. Dabei geht es etwa um medizinische Daten. Das EDA darf auch Daten über administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen bearbeiten. In Ausnahmefällen kann der Bund Daten Dritten bekanntgeben, um die Suche, Rettung und Evakuierung im Interesse betroffener Personen zu ermöglichen.
Der Bundesrat hatte nach der Vernehmlassung noch Änderungen angebracht und damit Kritik Rechnung getragen. So soll das EDA Daten über die Intimsphäre und die religiösen Ansichten der im Ausland eingesetzten und einsetzbaren Mitarbeitenden und deren Angehörigen nicht systematisch bearbeiten.